Förderrichtlinie Elektromobilität

  • Zuschüsse abhängig vom Vorhaben, bis zu 100.000 € für Umweltstudien
  • Für Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, kommunale Einrichtungen
  • Fördert Investitionen in Elektromobilitätskonzepte, Umstellung auf batterie-elektrische Fahrzeugflotten, FuE
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts
  • natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und
  • gemeinnützige Organisationen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Investitionen in Forschung und Entwicklung und den Aufbau elektromobiler Fahrzeugflotten erhalten.

Gefördert werden:

  • kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte
  • Flottenprogramm Elektrofahrzeuge und Infrastruktur
  • Forschung und Entwicklung zur Unterstützung des Markthochlaufs von Elektrofahrzeugen
  • innovative Konzepte für klimafreundliche Mobilität

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie stellen die Ergebnisse der Elektromobilitätskonzepte (Umweltstudien) dem Fördergeber zur Verfügung.
  • Ihr zu förderndes Elektromobilitätskonzept enthält einen konkreten Umsetzungs-/Maßnahmen- bzw. Beschaffungsplan.
  • Für das Flottenprogramm erfolgt der Betrieb der geförderten Fahrzeuge und der Ladeinfrastruktur grundsätzlich mit erneuerbarer Energie.
  • Sie sind mindestens 24 Monate Eigentümer der geförderten Fahrzeuge. Diese sind im Inland zugelassen bzw. werden dort betrieben.
  • Die Höchstgrenze für den Netto-Listenpreis des Basismodelles für den deutschen Markt wird eingehalten.
  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang und -höhe:
    • Elektromobilitätskonzepte: bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben für die Studie, max. 100.000 €
    • Flottenprogramm: Fördersätze sind in den Aufrufen zur Antragseinreichung festgelegt
    • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben

So können Sie die Förderung kombinieren

Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Fördermodalitäten werden in Form von Aufrufen zur Antragseinreichung veröffentlicht. Das Antragsverfahren für die Förderung von Elektromobilitätskonzepten und von Investitionszuschüssen ist einstufig, für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zweistufig.

Auf Grundlage der Aufrufe können Sie Projektskizzen zu festgelegten Terminen beim Projektträger Jülich (PtJ) einreichen.

Die programmatische Steuerung und die Begleitforschung erfolgen durch die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie GmbH (NOW).

Für den Aufruf „Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen (09/2023)“ können Anträge laufend eingereicht werden.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt