ESF-Bundesprogramm "rückenwind für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft"

  • Zuschüsse bis zu 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Für gemeinnützige Träger der Freien Wohlfahrtspflege
  • Fördert Vorhaben zur Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Maßnahmen zur Ausgestaltung einer modernen und attraktiven Arbeitswelt in der Sozialwirtschaft
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • gemeinnützige Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland angehören bzw. von diesen als Spitzenverbände vertreten werden, sowie
  • sonstige gemeinnützige Träger, die keinem der sechs Spitzenverbände angeschlossen sind.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben zur Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen in der Sozialwirtschaft. Vorhaben in folgenden Handlungsfeldern werden gefördert:

  • Entwicklung und Erprobung moderner Arbeitsmodelle und -organisation
  • Verbesserung der Chancengleichheit durch analoge und digitale Qualifizierung und Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung
  • Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien
  • Anwendung analoger und digitaler Strategien zur Personalgewinnung und Personalförderung
  • Begleitung und Qualifizierung von Beschäftigten und Weiterentwicklung der Führungs- und Unternehmenskultur im Hinblick auf Wandlungs- und Zukunftsfähigkeit in gemeinnützigen Einrichtungen, Diensten und Unternehmen der Sozialwirtschaft

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Projekt adressiert eines der Handlungsfelder und berücksichtigt die bereichsübergreifenden Grundsätze Gleichstellung der Geschlechter und Antidiskriminierung sowie die ökologische Nachhaltigkeit.
  • In einem Projektverbund sind max. 4 Teilprojekte zu planen.
  • Sie sind tarifgebunden oder lehnen sich an die üblichen Tarifregelungen an und halten die branchenüblichen Mindestlöhne ein.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist sichergestellt.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: bis zu 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Förderdauer: in der Regel 3 Jahre

So können Sie die Förderung kombinieren

Eine Kumulation mit Fördermitteln, die aus anderen öffentlichen Programmen (EU, Bund, Länder) finanziert werden, ist nicht zulässig (Kumulationsverbot).

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Förderverfahren ist zweistufig.

Im Rahmen des 5. Förderaufrufs konnten Interessenbekundungen vom 01.07.2024 bis zum 30.08.2024 ausschließlich online eingereicht werden. Der 6. Aufruf findet vom 06.01.2025 bis zum 28.02.2025 statt.

Informationen erteilen auch die ESF-Regiestelle und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2028

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt