ESF Plus - Förderprogramme des Bundes (2021-2027)

  • Zuschüsse, deren Höhe vom jeweiligen Förderangebot abhängt
  • Für eine Vielzahl von Antragstellern, abhängig vom jeweiligen Programm bzw. Förderaufruf
  • Fördert Investitionen in Aus- und Weiterbildung, die Beschäftigung sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

Die Antragsberechtigung ist in den einzelnen Förderprogrammen geregelt.

Was wird gefördert?

Der ESF Plus bildet das zentrale Finanzierungsinstrument der Europäischen Union für Investitionen in die Aus- und Weiterbildung, die Beschäftigung sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Die Ausgestaltung erfolgt über die einzelnen ESF-Plus-Förderprogramme des Bundes und der Bundesländer. Die Durchführung erfolgt über Projekte und verantwortliche Institutionen.

Die ESF-Plus-Maßnahmen des Bundes erfolgen unter den fünf folgenden Förderschwerpunkten (Prioritäten):

  • Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel
  • Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut
  • Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen
  • Soziale Innovationen
  • Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen

Auf Bundesebene erfolgt die Förderung im Rahmen folgender Programme:

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS)
    • Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder
    • EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen
    • INQA-Coaching
    • IQ – Integration durch Qualifizierung
    • JUVENTUS: Mobilität stärken – für ein soziales Europa
    • KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
    • MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch
    • Rat geben – Ja zur Ausbildung!
    • rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft
    • Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)
    • Win-Win – Durch Kooperation zur Integration
    • WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt
    • Zukunftszentren – Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen und Beschäftigten bei der (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung innovativer Gestaltungsansätze zur Bewältigung der digitalen Transformation
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
    • Bildungskommunen
    • Integration durch Bildung
    • Nachhaltig im Beruf – zukunftsorientiert ausbilden
    • Zukunft der Arbeit
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
    • Eltern-ChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken
    • Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag
    • Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung
    • JUGEND STÄRKEN – Brücken in die Eigenständigkeit
    • Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation
    • Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden (ausgelaufen)
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
  • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
    • Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie beachten die jeweiligen Förderrichtlinien und -hinweise zu den einzelnen Programmen.
  • Bei der Planung und Durchführung von ESF-Maßnahmen verfolgen Sie die übergeordneten Ziele „Gleichstellung der Geschlechter“, „Antidiskriminierung“ und „ökologische Nachhaltigkeit“.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme

Wie erfolgt die Antragstellung?

Ansprechpersonen für die ESF-Plus-Programme finden Sie in den einzelnen Programmbeschreibungen. Förderaufrufe des Bundes werden im Internet veröffentlicht.

Wenn Sie eine ESF-Plus-Förderung im Rahmen eines spezifischen Förderprogramms in Anspruch nehmen möchten, können Sie direkt mit einem ESF-Plus-Projekt vor Ort Kontakt aufnehmen. Informationen zu laufenden ESF-Projekten sind im Internet verfügbar.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen der Bundesregierung, Stand 03/2024

Geltungsdauer: 01.01.2021 bis 31.12.2027

Bei den Einzelprogrammen müssen Sie ggf. besondere Fristen beachten.

Weitere Informationen zu den Programmen:

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