Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Die Antragsberechtigung richtet sich nach den nationalen und regionalen Programmen, auf deren Grundlage die Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) ausgereicht werden.
Näheres zu den Förderprogrammen des Bundes finden Sie hier.
In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Förderung auf der Grundlage der ESF-Förderrichtlinie.
Der ESF+ bildet das zentrale Finanzierungsinstrument der Europäischen Union für Investitionen in die Aus- und Weiterbildung, die Beschäftigung sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Die Verordnung bildet den Rahmen für zahlreiche spezifische Förderungen, die in Deutschland durch den Bund und die Länder angeboten werden.
Die Förderung erfolgt insbesondere in folgenden Bereichen:
Zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Covid19-Pandemie können durch die Aufbauhilfe REACT-EU übergangsweise außerdem Maßnahmen aus der vorangegangenen Förderperiode (ESF 2014–2020) fortgesetzt werden.
In Deutschland gibt es den ESF+ des Bundes und den ESF+ der Bundesländer mit jeweils eigenen operationellen Programmen. Aus diesen folgend werden eigene ESF+-Förderprogramme aufgelegt und öffentlich ausgeschrieben.
Darüber hinaus veröffentlicht die Europäische Union themenbezogene Förderaufrufe. Diese Aufrufe finden Sie ebenfalls im Internet.
Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der operationellen Programme verantwortlich sind.
Zuständige Behörden:
Grundlage der Förderung:
Geltungsdauer: 01.01.2021 bis 31.12.2027
Weitere Informationen im Internet:
Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (DG EMPL)
Rue de la Loi/ Wetstraat 200
B-1049 Brüssel
Hotline 00800 67891011 (Europe Direct)
Tel.: +32 2 2991111 (Zentrale)
Referat EF 1 – Europäischer Sozialfonds: Verwaltungsbehörde
Rochusstr. 1
53123 Bonn
Tel.: 0 30 221 911007
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