ESF-Bundesprogramm - Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)

  • Zuschüsse bis zu 2 Mio. € je Vorhaben
  • Für Tarifvertragspartner, Sozialpartner und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Fördert sozialpartnerschaftliche Gestaltung der Arbeitswelt und nachhaltige Personalpolitik und Unternehmenskultur
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Tarifvertragspartner
  • Sozialpartner
  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • rechtsfähige Personengesellschaften

mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Maßnahmen zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt und zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur durchführen.

Gefördert werden Projekte in folgenden Handlungsfeldern:

  • Weiterbildung im Wandel fördern
  • Gleichstellung gestalten
  • regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
  • Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie entwickeln und erproben die Maßnahmen anhand von konkreten betrieblichen Bedarfen.
  • Sie berücksichtigen die Interessen von Unternehmensleitung und Beschäftigten.
  • Sie verfolgen einen sozialpartnerschaftlichen Ansatz bei Projektplanung, -umsetzung und Transfer der Projektergebnisse.
  • Sie legen die Einbindung relevanter Sozialpartner oder Betriebsparteien in der Projektumsetzung und dem Transfer konkret dar.
  • Im Handlungsfeld „Weiterbildung im Wandel fördern“ fallen Sie als begünstigtes Unternehmen unter einen Qualifizierungstarifvertrag oder eine regionale oder branchenbezogene Sozialpartnervereinbarung.
  • Sie formulieren für das Projekt in den Handlungsfeldern überprüfbare Ziele und benennen Verfahren, wie diese Ziele erreicht werden sollen.
  • Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist sichergestellt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Förderhöhe: bis zu 2 Mio. € pro Vorhaben
  • Förderdauer: in der Regel 3 Jahre

So können Sie die Förderung kombinieren

Eine Kumulation mit anderen Fördermitteln ist nicht zulässig (Kumulationsverbot).

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellers gehören
  • reine Forschungsvorhaben
  • Ausbildungsvorhaben im Sinne der beruflichen Erstausbildung
  • reine Qualifizierungsmaßnahmen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Förderverfahren ist zweistufig. Der direkten Antragstellung ist ein Interessenbekundungsverfahren vorgeschaltet. Ein- bis zweimal jährlich werden Aufrufe zur Einreichung von Interessenbekundungen veröffentlicht.

Sie stellen Ihren Antrag elektronisch über das Förderportal Z-EU-S.

Für Information und Beratung steht die ESF-Regiestelle „Wandel der Arbeit“ zur Verfügung.

Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Bund – Knappschaft-Bahn-See (KBS).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2028

Weiterführende Informationen auf den Internetseiten des Europäischen Sozialfonds (ESF):

Kontakt