Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Die Antragsberechtigung für spezifische Vorhaben ergibt sich aus den jeweiligen regionalen Kooperationsprogrammen.
Neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich auch benachbarte Drittstaaten an den Kooperationsprogrammen beteiligen.
Die Verordnung regelt im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb der Union sowie zwischen den Mitgliedstaaten und angrenzenden Drittländern, Partnerländern, sonstigen Gebieten bzw. überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG).
Aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und gegebenenfalls aus den Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln der Union werden dabei die folgenden vier Aktionsbereiche unterstützt:
Interreg wird nicht zentral durch die Europäische Kommission verwaltet. Vielmehr setzen sich vor Ort in jedem Grenzraum, in jedem transnationalen Kooperationsraum Vertreter der nationalen und regionalen Behörden der beteiligten Mitgliedstaaten zusammen und definieren gemeinsam, unter Beteiligung von Kommunen, Wirtschafts- und Sozialpartnern und Nichtregierungsorganisationen, die Entwicklungsprioritäten des jeweiligen Programms. Die Umsetzung erfolgt dann in konkreten Projekten, zu denen sich Partner von beiden Seiten der Grenze oder im Fall von transnationalen Programmen sogar aus mehreren Staaten zusammenfinden müssen. Auch in den Projekten erfolgt die Zielfindung, Umsetzung und Erfolgskontrolle wieder gemeinsam.
Die Maßnahmen werden in Form von Kooperationsprogrammen durchgeführt.
Die teilnehmenden Länder benennen Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der Programme verantwortlich sind.
Die Ansprechpartner für die einzelnen Programmregionen finden Sie im Internet.
Grundlage der Förderung:
Geltungsdauer: 01.01.2021 bis 31.12.2027
Weitere Informationen zum Programm:
im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Referat RS 3 – Europäische Raum- und Stadtentwicklung
Deichmanns Aue 31-37
53179 Bonn
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/interreg/interreg-node.html
Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (DG REGIO)
Rue de la Loi/ Wetstraat 200
B-1049 Brüssel
Hotline 00800 67891011 (Europe Direct)
Tel.: +32 2 2991111 (Zentrale)
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