Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021-2027)

  • Zuschüsse, abhängig vom jeweiligen Kooperationsprogramm, max. Kofinanzierungsquote ist 85%
  • Kommunen, Verbände, Vereinigungen
  • Fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb der Union sowie den angrenzenden Drittländern
  • Fördergeber: EU

Wer wird gefördert?

Die Antragsberechtigung für spezifische Vorhaben ergibt sich aus den jeweiligen regionalen Kooperationsprogrammen.

Neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich auch benachbarte Drittstaaten an den Kooperationsprogrammen beteiligen.

Was wird gefördert?

Die Verordnung regelt im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb der Union sowie zwischen den Mitgliedstaaten und angrenzenden Drittländern, Partnerländern, sonstigen Gebieten bzw. überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG).

Aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und gegebenenfalls aus den Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln der Union werden dabei die folgenden vier Aktionsbereiche unterstützt:

  • grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen angrenzenden Regionen zur Förderung der integrierten Regionalentwicklung („Interreg A“)
  • transnationale und maritime Zusammenarbeit in größeren transnationalen Gebieten oder im Umkreis von Meeresbecken, an der nationale, regionale und lokale Partner in Mitgliedstaaten, Drittstaaten und Partnerländern sowie in Grönland beteiligt sind, mit dem Ziel einer stärkeren territorialen Integration („Interreg B“)
  • interregionale Zusammenarbeit zur Stärkung der Effektivität der Kohäsionspolitik („Interreg C“)
  • Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster Randlage untereinander und mit mindestens einem benachbarten Dritt- oder Partnerland bzw. ÜLG zur Erleichterung ihrer regionalen Integration in ihrer Nachbarschaft („Interreg D“)

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Beteiligung des EFRE an der Kofinanzierung der Kooperationsprogramme.
  • Förderumfang: Der Umfang der Förderung einzelner Vorhaben wird in den Kooperationsprogrammen festgelegt, max. 80%, bei Interreg D max. 85%.
  • Budget: Für die Europäische territoriale Zusammenarbeit in den Jahren 2021 bis 2027 werden aus dem EFRE, dem ESF und dem Kohäsionsfonds insgesamt 8,05 Mrd. € veranschlagt. Diese verteilen sich wie folgt auf die Aktionsbereiche:
    • Interreg A: 72,2%, insgesamt ca. 5.813 Mrd. €
    • Interreg B: 18,2%, insgesamt ca. 1.466 Mrd. €
    • Interreg C: 6,1%, insgesamt ca. 490 Mio. €
    • Interreg D: 3,5%, insgesamt ca. 281 Mio. €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Interreg wird nicht zentral durch die Europäische Kommission verwaltet. Vielmehr setzen sich vor Ort in jedem Grenzraum, in jedem transnationalen Kooperationsraum Vertreter der nationalen und regionalen Behörden der beteiligten Mitgliedstaaten zusammen und definieren gemeinsam, unter Beteiligung von Kommunen, Wirtschafts- und Sozialpartnern und Nichtregierungsorganisationen, die Entwicklungsprioritäten des jeweiligen Programms. Die Umsetzung erfolgt dann in konkreten Projekten, zu denen sich Partner von beiden Seiten der Grenze oder im Fall von transnationalen Programmen sogar aus mehreren Staaten zusammenfinden müssen. Auch in den Projekten erfolgt die Zielfindung, Umsetzung und Erfolgskontrolle wieder gemeinsam.

Die Maßnahmen werden in Form von Kooperationsprogrammen durchgeführt.

Die teilnehmenden Länder benennen Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der Programme verantwortlich sind.

Die Ansprechpartner für die einzelnen Programmregionen finden Sie im Internet.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 01.01.2021 bis 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

  • Auf den Internetseiten des BBSR: Interreg

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