Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Anträge können Sie nur auf Basis der nationalen und regionalen Programme stellen, auf deren Grundlage die Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds ausgereicht werden.
In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Förderung auf der Grundlage des Programms EFRE.NRW 2021–2027.
Aufgabe des EFRE ist es, durch die Beseitigung von Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Regionen den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken.
Die Förderung verfolgt folgende Ziele:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Die Mitgliedstaaten schließen Partnerschaftsvereinbarungen mit der Kommission, die alle Unterstützungsleistungen aus den Struktur- und Investitionsfonds im betreffenden Mitgliedstaat umfassen.
Die Maßnahmen des EFRE werden in den Mitgliedstaaten in Form von operationellen Programmen durchgeführt, die sich in einen nationalen strategischen Rahmenplan einordnen.
Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der operationellen Programme verantwortlich sind.
Zuständige Behörden:
Grundlage der Förderung:
Geltungsdauer: 31.12.2027
Weitere Informationen zum Programm:
Eine Übersicht über die nationalen und regionalen Verwaltungsstellen sowie weiterführende Informationen können auf den Internetseiten der Europäischen Kommission abgerufen werden:
Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (DG REGIO)
Rue de la Loi/Wetstraat 200
B-1049 Brüssel
Hotline 00800 67891011 (Europe Direct)
Tel.: +32 2 2991111 (Zentrale)
Um für Ihren Datenschutz zu sorgen, können Sie sich hier aussuchen, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Entscheiden Sie selbst oder sagen Sie uns einfach, dass Ihnen alle bzw. keine von uns vorgeschlagenen Cookies recht sind.