Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Das Förderangebot richtet sich an natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit und angemessene Eigenleistung verfügen.
Es ist erforderlich, dass sich das Grundstück in Ihrem Eigentum befindet, Sie es bald erwerben oder erbbauberechtigt sind.
Sie können das Förderdarlehen für Maßnahmen beantragen durch die Wohnplätze und/oder Gemeinschaftsräume neu geschaffen werden:
Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein.
Die geförderten Wohnheimplätze unterliegen einer Mietpreis- und Belegungsbindung.
Wird die Neuschaffung von Wohnplätzen durch Nutzungsänderung oder Erweiterung gefördert, müssen Bau- und Baunebenkosten von mindestens 750 € je m² Wohnfläche entstehen.
Eine vorzeitige Ausführung der Bauvorhabens schließt eine spätere Förderung aus. Die Bewilligungsbehörde kann jedoch dem vorzeitigen Vorhabenbeginn zustimmen.
Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung.
Eigenleistung: 10% der Gesamtkosten
Als Eigenleistung kann anerkannt werden:
Die Zins- und Tilgungsleistungen sowie der Verwaltungskostenbeitrag werden vom reduzierten Darlehen erhoben und sind halbjährig an die NRW.BANK zu zahlen.
Die Förderhöhe ist abhängig von:
Grunddarlehen je Wohnplatz
Mietniveau |
je Wohnplatz |
Tilgungsnachlässe |
Mietniveau 1 - 3 |
84.700 € |
35% |
Mietniveau 4 |
91 300 € |
35% |
Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster |
95.000 € |
35% |
Eine Übersicht aller Gemeinden mit den jeweiligen Mietniveaus finden Sie unter: www.nrwbank.de/mietniveaus
Grunddarlehen je m² Gemeinschaftsfläche
Mietniveau |
Grunddarlehen |
Tilgungsnachlässe |
---|---|---|
M1- M3 |
3.120 € |
35% |
M4 |
3.360 € |
35% |
Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster |
3.500 € |
35% |
Sie können Zusatzdarlehen, mit einem Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) in Höhe von 50%, für folgende Maßnahmen beantragen:
Die Höhe der Miete ist begrenzt und abhängig von dem Bauort (Mietniveau der Gemeinde).
Mietobergrenze pro Wohnplatz
Mietniveau |
Wohnplatz |
M1 - M3 |
210 € |
M4 |
220 € |
Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster |
230 € |
Mietsteigerungen sind in Höhe von 1,7% bezogen auf die Bewilligungsmiete für jedes Jahr ab dem Zeitpunkt der Erteilung der Förderzusage möglich.
Weitere Informationen zu den Mietobergrenzen sind in der Nummer 5.3.2 der Förderrichtlinie öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 festgelegt.
Studierende haben ihre Wohnberechtigung durch eine Studierendenbescheinigung nachzuweisen, Auszubildende durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt.
Hinweis: Die richtigen Ansprechpersonen bei der Bewilligungsbehörde finden Sie unter: www.nrwbank.de/bewilligungsbehoerde
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024) und dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
Die Darlehen werden aus Mitteln der NRW.BANK, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.
Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
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