KMU-innovativ: Medizintechnik

  • Zuschüsse bis zu 70% für KMU und mittelständische Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für KMU und mittelständische Unternehmen, bei Verbundprojekten auch für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Klinikeinrichtungen
  • Fördert die Erforschung innovativer medizin-technischer Lösungen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
  • mittelständische Unternehmen bis zu einer Größe von 1.000 Beschäftigten oder einem Umsatz von 100 Mio. €
  • Im Rahmen von Verbundprojekten auch
    • Hochschulen
    • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • Klinikeinrichtungen

mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für risikoreiche und vorwettbewerbliche Vorhaben zur Erforschung innovativer medizin-technischer Lösungen, die auf einen medizinischen Versorgungsbedarf gerichtet sind, der Verbesserung der Patientenversorgung dienen und die Positionierung des oder der am Verbund beteiligten KMU stärken.

Gefördert werden folgende Vorhaben:

  • wissenschaftlich-technische Arbeiten in Bezug auf die zu erforschende medizintechnische Lösung sowie deren Integration in den betreffenden Behandlungspfad
  • präklinische In-vivo-, In-vitro- oder In-silico-Untersuchungen
  • wissenschaftlich-klinische Studien nach ärztlichem Berufsrecht

Mit dem Zuschuss können Sie Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und Verbundprojekte zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen finanzieren.

Einzelprojekte von KMU können ausnahmsweise gefördert werden, wenn Sie Entwicklungs-, Produktions- und Klinikkompetenz auf dem Gebiet der Medizintechnik nachweisen können.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben besitzt ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko.
  • An Ihrem Vorhaben muss ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt sein.
  • Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum und/oder der Schweiz.
  • Ihr Vorhaben hat einen konkreten anwendungsbezogenen medizintechnischen Lösungsansatz. Dessen technische Machbarkeit ist wissenschaftlich belegt.
  • Bei klinischen Studien halten Sie nationale rechtliche Vorgaben und internationale Standards ein.
  • Die Verwertung der Ergebnisse kommt in erster Linie den beteiligten KMU und den beteiligten größeren Mittelständlern zugute.
  • Als Partner eines Verbundprojekts regeln Sie Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 70% der förderfähigen Kosten
    • Bonus für KMU möglich
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen für nicht wirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich Projektpauschale von 20%
  • Förderdauer: i.d.R. bis zu 3 Jahre

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können eine ausführliche Erstberatung beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der VDI Technologiezentrum GmbH.

In der ersten Stufe reichen Sie zunächst Projektskizzen ein, die jeweils zum 15.04 und zum 15.10 eines Jahres bewertet werden.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2030

Weitere Informationen zum Programm:

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