KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)

  • Zuschüsse bis zu 50% für KMU und mittelständische Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für KMU und mittelständische Unternehmen, bei Verbundprojekten auch für Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Fördert risikoreiche industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur Materialforschung
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
  • mittelständische Unternehmen bis zu einer Größe von 1.000 Beschäftigten oder einem Umsatz von 100 Mio. €
  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für risikoreiche industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben im Bereich der Materialforschung.

Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere Anwendungen in folgenden Themenfeldern finanzieren:

  • Materialien für Gesundheit und Lebensqualität
  • Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur
  • Materialien für die Sensorik, Aktorik bzw. Mess- und Regeltechnik
  • Materialien für die Energietechnik
  • Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
  • Materialien für Mobilität und Transport

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben ist ein anwendungsorientiertes Einzel- oder Verbundvorhaben mit hohem wissenschaftlich-technischen Risiko.
  • Bei Verbundprojekten muss der Nutzen des Vorhabens vor allem den beteiligten KMU zugutekommen. Die Laufzeit des Vorhabens beträgt i.d.R. 2 Jahre.
  • Ihr Vorhaben wird durch ein KMU bzw. ein mittelständisches Unternehmen koordiniert.
  • Sie führen Ihr Vorhaben in Deutschland durch und nutzen die Ergebnisse nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.
  • Als Partner eines Verbundprojekts regeln Sie Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen projektbezogenen Ausgaben
    • für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken zusätzliche Projektpauschale von 20%

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können eine ausführliche Erstberatung beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Projektträger, der für Ihren Themenschwerpunkt zuständig ist:

  • „Materialien für Gesundheit und Lebensqualität“, „Materialien für zukünftige Bausysteme“ und „Materialien für die Sensorik, Aktorik bzw. Mess- und Regeltechnik“: VDI Technologiezentrum GmbH (Abt. Fachliche Forschungsförderung)
  • „Materialien für die Energietechnik“, „Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien“ und „Materialien für Mobilität und Transport“: Projektträger Jülich (NMT)

In der ersten Stufe reichen Sie zunächst Projektskizzen ein, die jeweils zum 15.04 und zum 15.10 eines Jahres bewertet werden.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Forschungen in den Bereichen Nahrungs-, Futter- und Genussmittel
  • Forschungen im Bereich Kosmetika

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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