Interreg VI A Deutschland – Nederland 2021–2027 (Rahmenrichtlinie Interreg Deutschland-Nederland – RRL Interreg DE-NL)

  • Zuschüsse abhängig von Art und Umfang des Vorhabens, max. 5 Mio. € pro Projekt
  • Für Gemeinden/-verbände, Vereine, KMU in Kooperation mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen
  • Fördert grenzübergreifende Projekte zur Stärkung der Forschung und zur Zusammenarbeit von Bürgern und Institutionen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Vereine
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft 
    • im Rahmen von Kooperationsprojekten mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Transferstellen und sonstigen Bildungseinrichtungen oder
    • im Rahmen von Verbundprojekten mit anderen Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Übrigens: Als KMU wird Ihr Projekt vorrangig berücksichtigt. Große Unternehmen werden nur in besonders begründeten Ausnahmefällen gefördert.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für grenzübergreifende Projekte zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Innovationskraft oder zur technischen Hilfe.

Unterstützt werden grenzübergreifende Projekte, die folgenden thematischen Zielsetzungen zugeordnet werden können:

  • Priorität 1 – wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels und regionaler IKT-Konnektivität
  • Priorität 2 – CO2-armer Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und einem widerstandsfähigen Europa durch die Förderung einer sauberen und fairen Energiewende, grüner und blauer Investitionen, von Kreislaufwirtschaft, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Risikoprävention und Risikomanagement sowie nachhaltiger städtischer Mobilität
  • Priorität 3 – sozialeres und inklusiveres Europa durch die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte
  • Priorität 4 – bessere Governance in Bezug auf die Zusammenarbeit

Das Programm ist hauptsächlich auf die Gebiete gerichtet, die direkt an der deutsch-niederländischen Grenze liegen. In bestimmten Fällen können Sie jedoch auch für angrenzende Gebiete Fördergelder erhalten.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Der grenzübergreifende Charakter der Projekte ist durch die intensive Zusammenarbeit der Projektpartner beider Länder gewährleistet.
  • Sie benennen einen Lead Partner, der die Verantwortung für die inhaltliche und finanzielle Durchführung des gesamten Projektes trägt und regeln Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung.
  • Ihr Projekt kommt vorrangig dem Programmgebiet und seiner Bevölkerung zugute.
  • Sie legen die Nachhaltigkeit des Projekts ist dar.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts ist gesichert.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: abhängig von Art und Umfang des Vorhabens, max. EFRE-Zuwendung: 5 Mio. € pro Projekt

Die Europäische Union fördert das INTERREG VI A-Programm Deutschland-Nederland 2021–2027 mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag online über das Monitoring-System InterDB. Dazu wenden Sie sich an das regionale Programmmanagement.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2030

Weitere Informationen zum Programm:

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