Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Das Förderangebot richtet sich an natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit und angemessene Eigenleistung verfügen.
Es ist erforderlich, dass sich das Grundstück in Ihrem Eigentum befindet, Sie es bald erwerben oder erbbauberechtigt sind.
Sie erhalten ein Förderdarlehen für die Schaffung von Mietwohnraum, der durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden erstmalig entsteht.
Gefördert wird die Neuschaffung von:
Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein.
Durch die Förderung entstehen Mietpreis- und Belegungsbindungen an den geförderten Wohnungen.
Bei der Neuschaffung von Wohnraum durch Nutzungsänderung oder Erweiterung müssen Bau- und Baunebenkosten von mindestens 750 € je m² Wohnfläche entstehen.
Eine vorzeitige Ausführung des Bauvorhabens schließt eine spätere Förderung aus. Die Bewilligungsbehörde kann jedoch dem vorzeitigen Vorhabenbeginn zustimmen.
Städtebauliche, technische und weitere Fördervoraussetzungen, wie z. B. maximale Obergrenzen für förderfähige Wohnflächen, können Sie der Nummer 2.4 der FRL öff Wohnen NRW 2024 entnehmen.
Die Zins- und Tilgungsleistungen sowie der Verwaltungskostenbeitrag werden vom reduzierten Darlehen erhoben und sind halbjährig an die NRW.BANK zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass der Tilgungsnachlass i.d.R. zu versteuern ist. Sprechen Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater aktiv auf diese Thematik an.
Die Förderhöhe ist abhängig von:
Grunddarlehen je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche
Mietniveau |
Einkommensgruppe A |
Einkommensgruppe B |
Tilgungsnachlass |
---|---|---|---|
Mietniveau 1 - 3 |
3.110 € |
1.920 € |
30% |
Mietniveau 4 |
3.350 € |
2.290 € |
35% |
Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster |
3.490 € |
2.350 € |
35% |
Eine Übersicht aller Gemeinden mit den jeweiligen Mietniveaus finden Sie unter: www.nrwbank.de/mietniveaus
Sie können Zusatzdarlehen, mit einem Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) in Höhe von 50% für folgende Maßnahmen beantragen:
Die Höhe der Miete ist begrenzt und abhängig von:
Mietobergrenze je Quadratmeter Wohnfläche
Mietniveau |
Einkommensgruppe A |
Einkommensgruppe B |
---|---|---|
Mietniveau 1 - 3 |
6,50 € |
7,55 € |
Mietniveau 4 |
7,25 € |
8,40 € |
Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster |
7,85 € |
9,00 € |
Übersichten zu den jeweiligen Mietniveaus der Gemeinden finden Sie unter: www.nrwbank.de/mietniveaus
Informationen zu den Einkommensgrenzen finden Sie unter:
https://www.nrwbank.de/einkommensgrenzen-wrf
Sie können die Miete um 2% für jedes Jahr seit Erhalt der Förderzusage erhöhen.
Weitere Informationen zu den Mietobergrenzen sind in der Nummer 2.3.2 der FRL öff Wohnen NRW 2024 festgelegt.
Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt.
Hinweis: Die richtigen Ansprechpersonen bei der Bewilligungsbehörde finden Sie unter: www.nrwbank.de/bewilligungsbehoerde
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024) und des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
Die Darlehen werden aus Mitteln der NRW.BANK, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
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