KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung

  • Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für KMU und mittelständische Unternehmen, bei Verbundprojekten auch für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und große Unternehmen
  • Fördert risikoreiche vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben zur unternehmerischen Wertschöpfung
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft
  • mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von max. 100 Mio.€
  • im Rahmen von Verbundprojekten auch
    • Hochschulen
    • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung bzw. sonstigen Einrichtung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für risikoreiche vorwettbewerbliche und unternehmensgetriebene Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben.

Gefördert werden Vorhaben, die Lösungen zur unternehmerischen Wertschöpfung erarbeiten, beispielsweise zu den folgenden Themen:

  • neue und verbesserte Produkte, Maschinen und Anlagen für die industrielle Produktion
  • neue Fertigungstechnologien und Prozessketten
  • neue Methoden und Werkzeuge der Produktentstehung
  • Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität
  • Flexibilisierung der Produktion
  • Digitalisierung und Virtualisierung von Produktion und Produktionssystemen (Industrie 4.0)
  • Organisation und Industrialisierung produktionsnaher Dienstleistungen
  • kundenbezogene, neuartige und komplexe Dienstleistungen und Dienstleistungssysteme
  • neue Geschäftsmodelle (z.B. Monetarisierung von Daten, Block Chain-Technologien, B2B-Plattformen)
  • neue Formen der Zusammenarbeit in Wertschöpfungsnetzwerken und -systemen
  • neue Formen der Arbeitsorganisation und -gestaltung
  • Anpassung von Unternehmen und Mitarbeitenden an den Wandel
  • Innovationen für indirekte Bereiche (z.B. Verwaltung, Personalmanagement, Vertrieb)
  • Wissensmanagement und -organisation für die Produktion
  • Erhöhung der Kompetenzen und Qualifikationen der Belegschaft, lebenslanges Lernen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben hat eine klare betriebliche und volkswirtschaftliche bzw. gesellschaftliche Verwertungsperspektive und geht in der Komplexität deutlich über unternehmensübliche Aktivitäten hinaus.
  • Ihr Vorhaben baut auf neuesten Forschungsergebnissen auf und lässt sich dem Programm „Zukunft der Arbeit“ zuordnen.
  • Ihr Vorhaben ist für die Positionierung am Markt von wesentlicher Bedeutung.
  • Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz.
  • Als Partner eines Verbundprojekts regeln Sie Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung und legen Ihre Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vor.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • Bonus für KMU möglich
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen projektbezogenen Ausgaben
    • bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben für das Zielgebiet für stärker entwickelte Regionen (die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier),
    • bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben für das Zielgebiet Übergangsregionen (die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig).
    • 20%ige Projektpauschale für nicht wirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken
  • Förderdauer: i.d.R. bis zu 2 Jahre, bei ESF-kofinanzierten Projekten bis zu 3 Jahre

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können eine ausführliche Erstberatung beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Projektträger Karlsruhe, Produktion und Fertigungstechnologien (PTKA).

In der ersten Stufe reichen Sie zunächst Projektskizzen ein, die jeweils zum 15.04 und zum 15.10 eines Jahres bewertet werden.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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