Gründungszuschuss

  • Zuschüsse in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 € pro Monat für 6 Monate
  • Für Existenzgründer mit einem Anspruch auf mind. 150 Tage Arbeitslosengeld
  • Fördert den Einstieg arbeitsloser Menschen in die Selbstständigkeit
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer, die bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Umfang von mindestens 150 Tagen haben

Was wird gefördert?

Sie können als Arbeitsloser oder Arbeitslose mit einem ausreichenden Arbeitslosengeldanspruch einen Zuschuss für einen Einstieg in die Selbständigkeit erhalten.

Mit dem Gründungszuschuss können Sie in der Zeit nach der Existenzgründung Ihren Lebensunterhalt sichern und die Sozialabgaben finanzieren.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie sind arbeitslos und beenden ihre Arbeitslosigkeit durch die Existenzgründung.
  • Sie haben die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens eingeholt. Fachkundige Stellen können u.a. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kreditinstitute oder Gründungszentren sein.
  • Sie weisen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit nach.
  • Sie haben einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Absatz 3 SGB III beruht.
  • Die geförderte Tätigkeit ist Ihr Haupterwerb.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • 1. Phase: zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld sowie zusätzlich 300 € monatlich zur sozialen Absicherung für die Dauer von 6 Monaten
    • 2. Phase: 300 € monatlich für die Dauer von 9 Monaten zur sozialen Absicherung, wenn Sie eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten vorweisen können

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Existenzgründungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze
  • Existenzgründer, die innerhalb der letzten 2 Jahre einen Gründungszuschuss erhalten haben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Stand 05/2024
  • Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (§§ 93 f. SGB III)

Weitere Informationen zum Programm:

Wichtig: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

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