Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Sie können einen zinsgünstigen Kredit für die Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln und Warenlagern erhalten.
Gefördert werden folgende Vorhaben:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Eine Haftungsfreistellung von 80% für Ihre Hausbank erleichtert den Kreditzugang.
Sie können den Kredit nicht mit anderen KfW- oder ERP-Programmen kombinieren. Auch die Kombination einer Finanzierung mit Haftungsfreistellung mit haftungsfreigestellten Förderprogrammen der KfW ist ausgeschlossen.
Dagegen ist grundsätzlich die Kombination eines Kredites aus dem Programm ERP-Gründerkredit – StartGeld mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.
Für Stromerzeugungsanlagen gilt: Wird eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (z.B. in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen, darf die Anlage nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden. Die Kombination mit weiteren KfW-Förderprodukten ist nur dann möglich, wenn diese ebenfalls keine staatlichen Beihilfen enthalten.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen. Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Grundlage der Förderung:
Laut Information der KfW sind ab 01.11.2024 auch gemeinwohlorientierte Unternehmen – sowohl kleine gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht als auch kleine gemeinnützige Unternehmen – antragsberechtigt.
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Hotline 0800 539-9001
Tel.: 0 69 7431-0
Fax: 0 69 7431-2944
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