ERP-Gründerkredit - StartGeld

  • Zinsgünstige Kredite bis zu 100% des Fremdfinanzierungsbedarfs, max. 125.000 €
  • Für Existenzgründer und junge Unternehmen
  • Fördert Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager
  • Haftungsfreistellung zu 80%
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen, die ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bzw. eine freiberufliche Existenz in Deutschland gründen
  • Angehörige der freien Berufe und kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die weniger als 5 Jahre bestehen bzw. am Markt tätig sind
  • gemeinwohlorientierte Unternehmen (i.S.d. KMU-Definition der EU analog)
    • kleine gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht
    • kleine gemeinnützige Unternehmen 

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsgünstigen Kredit für die Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln und Warenlagern erhalten.

Gefördert werden folgende Vorhaben:

  • alle Formen der Existenzgründung: Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung
  • ein Nebenerwerb, der der grundsätzlich haupterwerbsfähig sein muss
  • Festigungsmaßnahmen in den ersten 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
  • erneute Unternehmensgründungen, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verfügen bei der Existenzgründung über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben und über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit.
  • Eine Gründung im Nebenerwerb ist haupterwerbsfähig.
  • Sie sind aktiver Mitunternehmer.
  • Das Vorhaben lässt einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten.
  • Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen dürfen nicht mit mehr als 25% am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs
  • Höchstbetrag:
    • 125.000 €, davon max. 50.000 € für Betriebsmittel
    • Kontokorrentkredite und Lieferantenkredite werden auf den Gesamtfremdfinanzierungsbedarf i.H.v. 125.000 € nicht mit angerechnet
  • Laufzeiten:
    • MIndestlaufzeit: 2 Jahre
    • bis zu 5 Jahre bei max. 1 Tilgungsfreijahr
    • bis zu 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung:
    • in monatlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • bis zu 9 Monate nach Vertragsschluss
    • 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten: banküblich

Weitere Vorteile

Eine Haftungsfreistellung von 80% für Ihre Hausbank erleichtert den Kreditzugang.

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit nicht mit anderen KfW- oder ERP-Programmen kombinieren. Auch die Kombination einer Finanzierung mit Haftungsfreistellung mit haftungsfreigestellten Förderprogrammen der KfW ist ausgeschlossen.

Dagegen ist grundsätzlich die Kombination eines Kredites aus dem Programm ERP-Gründerkredit – StartGeld mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Für Stromerzeugungsanlagen gilt: Wird eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (z.B. in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen, darf die Anlage nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden. Die Kombination mit weiteren KfW-Förderprodukten ist nur dann möglich, wenn diese ebenfalls keine staatlichen Beihilfen enthalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie der Fischerei und Aquakultur
  • Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen (Wohngebäude)
  • Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter
  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb)
  • Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen
  • Sanierungen und Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Umschuldung und Nachfinanzierung bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen. Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Laut Information der KfW sind ab 01.11.2024 auch gemeinwohlorientierte Unternehmen – sowohl kleine gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht als auch kleine gemeinnützige Unternehmen – antragsberechtigt.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Weitere Förderangebote