Startup Welcome Package NRW

  • Zuschüsse bis zu 10.000 €
  • Für ausländische kleine und mittelständische Unternehmen ohne Geschäftssitz und ohne Tochtergesellschaft in Deutschland, die nicht älter als 10 Jahre sind
  • Fördert die Ansiedlung ausländischer innovativer Startups in Nordrhein-Westfalen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • ausländische kleine und mittelständische Unternehmen ohne Geschäftssitz und ohne Tochtergesellschaft in Deutschland, die nicht älter als 10 Jahre sind, weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen und im Vorjahr einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. € erzielten oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. € erreichten 

Was wird gefördert?

Als ausländisches Unternehmen können Sie einen Zuschuss für Ihren Markteinstieg in Nordrhein-Westfalen erhalten. Gefördert wird eine unmittelbare Einbindung mit den lokalen und für Sie relevanten Wirtschaftsakteuren.

Die Förderung umfasst die folgenden Maßnahmen:

  • Fördermaßnahme 1: Arbeitsplatz in einem Co-Working Space in Nordrhein-Westfalen
  • Fördermaßnahme 2: Kostenübernahme für Beratung/Dienstleistungen durch Dritte

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie sind eine im Ausland eingetragene Gesellschaft und erzielen dort bereits Umsätze.
  • Ihr Unternehmen erfüllt die folgenden Kriterien:
    • hoher Innovationsgrad des Geschäftsmodells und Skalierbarkeit
    • technologie-getriebene Geschäftsidee
    • klare Absicht, längerfristig auf dem deutschen Markt tätig zu sein und in Nordrhein-Westfalen ein Unternehmen oder einen Unternehmenssitz zu gründen
    • mögliche positive Effekte für den Wirtschaftsstandort NRW durch die Ansiedlung
    • Einzahlung auf die Nachhaltigkeitsziele der Landesregierung Nordrhein-Westfalens
  • Ihr Unternehmen erfüllt das definierte Unabhängigkeitskriterium.
  • Ihr Unternehmen wurde durch die NRW.Global Business GmbH ausgewählt.
  • Sie nutzen einen Arbeitsplatz in einem Co-Working Space, der Folgendes beinhaltet:
    • Tisch mit Stuhl in einem Team- oder Großraumbüro oder in einem separaten Büro innerhalb des Co-Working Space
    • bei Bedarf Zugang zu Seminar- und Versammlungsräumen
    • Zugang während der gesamten Öffnungszeit des Co-Working Space
  • Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Ihres Unternehmens nutzt den Arbeitsplatz für einen zusammenhängenden Zeitraum von mind. 90 Tagen.
  • Bei der Inanspruchnahme zusätzlicher Beratungs- und sonstiger Dienstleistungen unter Fördermaßnahme 2 wählen Sie einen deutschen Anbieter.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: max. 10.000 €
  • Förderdauer: bis zu 12 Monate

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Vorhaben von

  • öffentlichen Institutionen,
  • Messevertreterinnen und Messevertretern,
  • Kammern,
  • Verbänden und
  • Clustern

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag spätestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens elektronisch bei der NRW.Global Business GmbH.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2028

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