Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Wichtig: Wenn Sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können Sie zu beihilfefreien Konditionen einen Antrag stellen.
Sie können ein Darlehen für Investitionen erhalten, die zur Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen sowie der Infrastruktur ländlicher Räume beitragen.
Mit dem Darlehen können Sie folgende Vorhaben finanzieren:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Grundlage der Förderung:
Geltungsdauer: 31.12.2030
Weitere Informationen zum Programm:
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Übrigens: Für Leasingfinanzierungen von Maschinen und technischen Anlagen, die der Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen sowie der ländlichen Infrastruktur dienen, können Sie zinsgünstige Refinanzierungen – ausschließlich über Darlehen von Kreditinstituten – von der LR erhalten.
Außerdem: Als kommunaler Kreditnehmer (Landkreise, Städte, Gemeinden und rechtlich unselbstständige kommunale Betriebe) sind Sie weiterhin im Programm Räumliche Strukturmaßnahmen antragsberechtigt.
Bereich Förderprogrammgeschäft
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Tel.: 0 251 91741-0
Fax: 0 251 91741-2921
Theodor-Heuss-Allee 80
60486 Frankfurt am Main
Tel.: 0 69 2107-700
Fax: 0 69 2107-6459
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