Leben auf dem Land

  • Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 10 Mio. € pro Antragsteller und Jahr
  • Für KMU, natürliche Personen und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum wie Gemeinden, Wasser-/Bodenverbände, Vereine
  • Finanziert Investitionen in die Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen und in die Infrastruktur im ländlichen Raum
  • Fördergeber: LR

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen gem. KMU-Definition der EU
  • sonstige Antragsteller im ländlichen Raum, z. B. Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit darunter auch
    • Gemeinden oder Gemeindeverbände
    • Wasser- und Bodenverbände
    • Vereine
    • gemeinnützige Organisationen oder Bürgerinitiativen
    • natürliche Personen

Wichtig: Wenn Sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können Sie zu beihilfefreien Konditionen einen Antrag stellen.

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen für Investitionen erhalten, die zur Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen sowie der Infrastruktur ländlicher Räume beitragen.

Mit dem Darlehen können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Investitionen in die Verbesserung ländlicher Infrastruktur
  • Investitionen in den ländlichen Tourismus
  • Investitionen in ländliches Wohnen, Arbeiten und Leben
  • Investitionen in Einkommensdiversifizierung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Investitionen erfolgen im ländlichen Raum, d.h. in Städten und Gemeinden bis 50.000 Einwohner außerhalb von Verdichtungsgebieten, oder
  • dienen unmittelbar der Entwicklung angrenzender ländlicher Regionen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Förderhöhe: bis 10 Mio. € pro Kreditnehmer und Jahr

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur und der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Investitionen in die ärztliche Nahversorgung und in Pflegeeinrichtungen
  • Umschuldungen und laufende Kosten
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Vorhaben, deren Verwendungszwecke den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ unterfallen

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblätter der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) vom 07.02.2024
  • Informationen der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Stand 03/2024

Geltungsdauer: 31.12.2030

Weitere Informationen zum Programm:

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Übrigens: Für Leasingfinanzierungen von Maschinen und technischen Anlagen, die der Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen sowie der ländlichen Infrastruktur dienen, können Sie zinsgünstige Refinanzierungen – ausschließlich über Darlehen von Kreditinstituten – von der LR erhalten.

Außerdem: Als kommunaler Kreditnehmer (Landkreise, Städte, Gemeinden und rechtlich unselbstständige kommunale Betriebe) sind Sie weiterhin im Programm Räumliche Strukturmaßnahmen antragsberechtigt.

Formulare und Merkblätter

Kontakt