Energie vom Land

  • Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 10 Mio. € pro Unternehmen und Jahr
  • Für kleine und mittlere Unternehmen der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien
  • Finanziert Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien
  • Fördergeber: LR

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien gemäß KMU-Definition der EU

Wichtig: Wenn Sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können Sie zu beihilfefreien Konditionen einen Antrag stellen.

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen für Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien erhalten.

  • Zu LR-Top Konditionen werden gefördert:
    • Bioenergie (z.B. Biogasanlagen, Biomethananlagen, Biomasseheizkraftwerke, Holzvergasungsanlagen oder Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe, auch Bio-LNG, Bio-CNG; förderfähig sind auch Investitionen in dafür benötigte Betriebsmittel; Investitionen in tätige Beteiligungen an Unternehmen der Bioenergieproduktion
    • Speicherung und Verteilung Erneuerbarer Energien (inkl. der Erzeugung von grünem Wasserstoff)
  • Zu LR-Basis Konditionen werden gefördert:
    • Fotovoltaik (Anlagen auf Gebäuden der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Forstwirtschaft und der Fischwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft; auf Gebäuden von Kommunen, kommunalnahen Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Vereinen des öffentlichen Lebens im ländlichen Raum; Aufdachanlagen von Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Forstwirtschaft und der Fischwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft; Freiflächen-Anlagen; tätige Beteiligungen an Unternehmen der Energieproduktion aus Fotovoltaikanlagen)
    • Windkraft (Windenergieanlagen von Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Forstwirtschaft und der Fischwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft, Bürgerwindparks, Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften, Windenergieanlagen im Besitz ländlicher Kommunen, tätige Beteiligungen an Unternehmen der Windenergieproduktion)
    • Regenerative Strom- und Wärmeerzeugung auf Basis anderer Technologien (Erdwärme, Wasserkraft, Tätige Beteiligung an Unternehmen der Strom- und Wärmeerzeugung aus sonstigen erneuerbaren Energien)
    • Unternehmenskäufe und -übernahmen (gilt nur für KMU-Darlehensnehmer)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie weisen gegenüber der Hausbank die zweckgebundene Mittelverwendung nach.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Förderhöhe: bis zu 10 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr
  • Zinssatz und Kreditlaufzeit/Tilgung: siehe aktuelle Konditionen; keine außerplanmäßigen Rückzahlungen für die Dauer der Sollzinsbindung
  • Auszahlung: 100%

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

In der Leasingvariante ist eine Kombination mit Mitteln aus anderen öffentlichen Förderprogrammen nicht zulässig.

Wichtig: Für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung (z.B. mit einer Einspeisevergütung) gefördert werden, können Sie nur beihilfefreie Konditionen erhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Anlagen zur ausschließlichen Eigennutzung der erzeugten oder gespeicherten erneuerbaren Energie („Inselanlagen“)
  • alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen
  • Umschuldungen
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Vorhaben, deren Verwendungszwecke den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ unterfallen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblätter der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) vom 07.02.2024
  • Informationen der LR, Stand 03/2024

Geltungsdauer: 31.12.2030

Weitere Informationen zum Programm:

Übrigens:

  • Wenn Sie in Agri-Photovoltaik-Anlagen investieren wollen, können Sie das Programm Zukunftsfelder im Fokus zu Premium-Konditionen in Anspruch nehmen.
  • Wenn Sie eine Anlage zur ausschließlichen Eigennutzung der erzeugten oder gespeicherten erneuerbaren Energie („Inselanlagen“) planen, kommt für Sie eine Förderung durch die Programme Nachhaltigkeit oder Umwelt- und Verbraucherschutz in Betracht.

Formulare und Merkblätter

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