Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich

  • Zuschüsse von 20% bis 60% der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 €, abhängig von Art der Maßnahme
  • Für landwirtschaftliche Einzelunternehmen, Kooperationen von Landwirten mit sonstigen Akteuren, Nebenerwerbslandwirte
  • Fördert Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen und deren Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige
  • Kooperationen von Landwirten und anderen Akteuren
  • Landwirte, die einen gewerblichen Nebenbetrieb führen

Bei Investitionen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) können folgende Gruppen einen Antrag stellen:

  • Unternehmen, die mehr als 25% ihrer Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Abs. 2 ALG) erreichen bzw. überschreiten
  • Unternehmen, die als landwirtschaftliche Betriebe unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen
  • Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, deren Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige, die in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbstständige Existenz gründen oder entwickeln

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum erhalten.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Organisationsausgaben, die der Entwicklung neuer Einnahmequellen im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich dienen
  • Startbeihilfen für Personalausgaben zur Einführung und Umsetzung eines Strategiekonzeptes für die neue betriebliche Einkommensquelle
  • Sachausgaben für Einrichtung, Ausstattung und Marketingmaßnahmen für die neue Einkommensquelle
  • Investitionen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)
  • notwendige Bildungsmaßnahmen und Zusatzqualifikationen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben ist wirtschaftlich und auf Dauer angelegt, trägt zur Verbesserung des landwirtschaftlichen Familieneinkommens und zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen bei und seine Finanzierung ist gesichert.
  • Das Vorhaben ist auf mindestens 5 Jahre angelegt.
  • Bei einer Förderung gemäß GAK legen Sie ein Investitionskonzept vor und weisen damit die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens nach.
  • Mit Investitionen im Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof" dürfen Sie die Gesamtkapazität von 25 Gästebetten nicht überschreiten.
  • Sie stellen sicher, dass geförderte Grundstücke, Bauten und bauliche Anlagen 12 Jahre nach Fertigstellung und Maschinen, technische Einrichtungen sowie Geräte 5 Jahre nach Lieferung dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet und nicht veräußert werden.
  • Ihre Investitionen erfüllen die Bedingungen für De-minimis-Beihilfen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • Organisationsausgaben: bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
    • Startbeihilfen: im 1. Jahr bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben, im 2. Jahr bis zu 50% und im 3. Jahr bis zu 40%
    • Einrichtung und Ausstattung der neuen Einkommensquelle: bis zu 25% und für sonstige Sachausgaben bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
    • Investitionen im Rahmen der GAK: bis zu 20% der förderfähigen Ausgaben
    • Qualifizierungsmaßnahmen: bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe
    • Organisationsausgaben: max. 25.000 €, bei Kooperationen max. 50.000 €
    • Startbeihilfen: im 1. Jahr max. 24.000 €, im 2. Jahr max. 20.000 € und im 3. Jahr max. 16.000 €
    • Einrichtung und Ausstattung der neuen Einkommensquelle und für sonstige Sachausgaben: max. 25.000 €
    • Investitionen im Rahmen der GAK: max. 100.000 €
    • Qualifizierungsmaßnahmen: max. 1.000 € je Maßnahme

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weitere Informationen zum Programm:

Laut Mitteilung der  Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen stehen in Nordrhein-Westfalen derzeit keine weiteren Haushaltsmittel zur Verfügung. Gestellte Grundanträge müssten demzufolge abgelehnt werden, daher wird gebeten, bis auf Weiteres von einer Antragstellung abzusehen.

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