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Verzinsung von Darlehen
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank für unwirksam erklärt, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung zu Änderungen der AGB und Sonderbedingungen mangels einer von Kundin oder Kunden angezeigten Ablehnung als erteilt annimmt (sog. Genehmigungsfiktion).
Wie viele andere Banken ist von dem Urteil auch die NRW.BANK betroffen, die u.a. in § 29 Abs. 1 und Abs. 2 der Allgemeinen Bestimmungen der NRW.BANK für die Wohnraumförderung (AB-WRF) [PDF] sowie entsprechend in den Vorgängerbestimmungen einen allgemeinen Mechanismus zur Einführung von Änderungen an den für diesen Geschäftsbereich gültigen Geschäftsbedingungen mit den Kundinnen und Kunden vereinbart hatte.
Im Gegensatz zu dem von BGH entschiedenen Fall haben die Geschäftsbedingungen der Wohnraumförderung allerdings zu keinem Zeitpunkt Bestimmungen enthalten, die eine Zustimmung von Kundinnen und Kunden zu Änderungen von Entgelten oder von Gebühren für Bankleistungen als erteilt annehmen. Es sind somit in keinem Fall Entgelte oder Gebühren auf Grundlage einer fingierten Zustimmung erhoben worden. Ein Erstattungsanspruch auf Grundlage des oben genannten Urteils besteht daher nicht.
Die NRW.BANK hat inzwischen für Darlehensneuabschlüsse die Regelungen in § 29 AB-WRF den Erfordernissen des BGH-Urteils angepasst. Für die bereits abgeschlossenen Verträge wird die vom BGH für unwirksam gehaltene Änderungsregelung von der NRW.BANK nicht angewendet. Es gelten daher die mit den jeweiligen Kundinnen und Kunden der Wohnraumförderung zu Beginn der Vertragsbeziehung vereinbarten Geschäftsbedingungen.
Weitere Fragen oder Informationen zu den Auswirkungen der BGH-Entscheidung auf Ihr Wohnraumförderdarlehen richten Sie bitte an WRF@nrwbank.de.
Ihre Chance auf Zinssenkung – jetzt prüfen
Für Ihre Förderdarlehen steht ein Zinsanhebungstermin an? Wenn Sie 2002 oder später eine Förderzusage für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie erhalten haben und nun wissen möchten, ob der günstige Zinssatz auch nach den ersten fünf oder zehn Jahren erhalten bleibt, können Sie mit diesem Zinssenkungsrechner ermitteln, ob Sie mit Ihrem Haushalt die Einkommensgrenze für die weitere Zinssenkung einhalten.
Für den Fall, dass Ihre Förderung früher erfolgte oder das Förderobjekt durch Dritte genutzt wird, gelten abweichende Regelungen, die hier nicht berücksichtigt sind. Hierzu beraten wir Sie gerne persönlich.
Wir helfen in einer Notlage
Die NRW.BANK unterstützt Darlehensnehmer mit geringen Einkommen durch verschiedene Leistungen, wenn nach der Förderung eine besondere Notlage eintritt und die Förderdarlehen noch nicht vollständig zurückgezahlt wurden. Vorrangiges Ziel ist es, die Finanzierung des geförderten Eigenheims beziehungsweise der geförderten Eigentumswohnung zu sichern, um drohenden Zwangsversteigerungen vorzubeugen oder diese bei bereits eingeleiteten Verfahren zu verhindern.
Gut gefördert sanieren und modernisieren
Es gibt gute Gründe, in die Modernisierung der eigenen Immobilie zu investieren. Im Wesentlichen kann man diese drei Kategorien zuordnen:
Barrierefreiheit
Wenn ein Mitglied Ihres Haushaltes aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung oder mit steigendem Alter Probleme mit Treppen, Rollläden, zu schmalen Durchgängen oder anderen Barrieren bekommt, ist ein Umbau das Mittel der Wahl. Nur wenn beispielsweise ein Treppenlift eingebaut wird, die Türen verbreitert oder die Rollläden mit einem Motor versehen werden, ist eine Eigenständigkeit der betreffenden Person auch weiterhin gegeben. Ein altersgerechter beziehungsweise behindertengerechter Umbau und die daraus resultierende Barrierefreiheit ist für die Betroffenen gleichbedeutend mit dem Erhalt ihrer Selbstständigkeit.
Schutz
Ein weiterer Bereich, in dem eine Förderung zum Tragen kommen kann, ist der Einbruchschutz oder der Schutz vor äußeren Einflüssen. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Hochwasserschutz in NRW, ein Thema, das mit dem Klimawandel immer mehr an Bedeutung gewinnt. In gefährdeten Gebieten macht es durchaus Sinn, den Keller abzudichten, Fenster und Türen zu verstärken, Rückstauventile nachzurüsten oder Schutzschwellen zu montieren.
Energieeffizienz
Die Steigerung der Energieeffizienz ist der dritte Förderbereich. Sowohl unter ökologischen als auch unter finanziellen Aspekten lohnt es sich, das Eigenheim mit einer hochwertigen Gebäudedämmung, einer modernen Heizungsanlage unter Einbeziehung erneuerbarer Energien energieeffizient zu sanieren. In diesen Fällen profitieren Sie gleich doppelt von der Modernisierung der Wohnung: erstens von unserer Förderung und zweitens davon, dass sich die Investition in vielen Fällen durch die Einsparung von Energiekosten recht schnell amortisiert.
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