Was ist ein Zuschuss?

Zuschüsse sind finanzielle Fördermittel,

  • die Sie nicht zurückzahlen müssen,
  • die keine Investorenbeteiligung darstellen,
  • die zweckgebunden sind und
  • die Sie von öffentlichen Stellen wie Land, Bund und EU erhalten.

Welche Förderanlässe gibt es für Zuschüsse?

Bedingungen und Voraussetzungen der verschiedenen Förderprogramme werden vom Fördermittelgeber in sogenannten Förderrichtlinien festgelegt. Förderanlässe können beispielsweise

  • die Schaffung neuer Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen,
  • Forschung und Entwicklung sowie
  • Investitionen in die Digitalisierung und
  • die nachhaltige Transformation Ihres Unternehmens sein.

Wo finde ich aktuelle Zuschussprogramme?

Recherchieren Sie für einen ersten Überblick in der

 

Wie erhalte ich Beratung?

Öffentliche Einrichtungen

  • Wirtschaftsförderungen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern sowie die NRW.BANK beraten Sie kostenfrei.
  • Sie erhalten Orientierungsberatung: Welche Fördermöglichkeiten bestehen, passen zum individuellen Vorhaben und wo gibt es weitere Informationen dazu?
  • Auf der Website des Netzwerks NRW.Innovationspartner finden Sie regionale Ansprechpartner der genannten Einrichtungen.

Private Beratungsunternehmen

  • Sie erhalten Orientierungsberatung und weitere Dienstleistungen, z. B. im Rahmen der Antragstellung und der Umsetzung der Förderprojekte.
  • Weiterführende Angebote privater Anbieter sind in der Regel mit Kosten verbunden.

Wo beantrage ich einen Zuschuss?

  • Der Zuwendungsgeber (z. B. das Land NRW) kann die Abwicklung der Förderung an einen Dienstleister vergeben, etwa an die NRW.BANK, den Projektträger Jülich oder die Bezirksregierungen.
  • Diese dienen Ihnen als Bewilligungsbehörde und sind für die Antragsbearbeitung und die Betreuung Ihres Vorhabens zuständig. Oftmals bieten diese zudem Beratung im Vorfeld der Antragsstellung.

Was muss ich bei der Antragstellung besonders beachten?

  • In der Regel müssen Sie noch vor Beginn des zu fördernden Vorhabens einen Antrag stellen.
  • Je nach Programm kann die Bewilligung mehrere Monate dauern.
  • Manche Förderprogramme schließen die Inanspruchnahme von Zuschüssen aus weiteren Programmen für das gleiche Vorhaben aus.

Wann bekomme ich das Geld?

Wann Sie einen Zuschuss ausgezahlt bekommen, hängt vom jeweiligen Programm ab.

  • Gilt das Ausgabenerstattungsprinzip, können Sie erst nachdem die Kosten angefallen sind, eine Erstattung der förderfähigen Kosten beantragen.
  • In manchen Fällen können Sie das Geld schon abrufen, bevor die Kosten anfallen, und dann während des zu fördernden Vorhabens einsetzen.

Was ist noch zu beachten?

  • Organisatorischer Aufwand: Zusätzlich zum Stellen des Antrags und dem Erbringen des Verwendungsnachweises müssen Sie insbesondere bei größeren Vorhaben gegebenenfalls bei Antragstellung darlegen, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist.
  • Bei einigen Programmen müssen Sie auch nach Projektabschluss noch bestimmte Förderbedingungen erfüllen. Die Zweckbindungsfristen legen die Dauer der Einhaltung der Förderbedingungen fest.
  • Zuschüsse decken nur einen Teil der Kosten: Ihr Unternehmen trägt stets einen Eigenanteil. Prüfen Sie, ob sich der zu tragende Eigenanteil durch einen öffentlichen Förderkredit finanzieren lässt – mehr Infos zu diesem Thema finden Sie in unserem Selbstlernangebot: Was ist ein Förderdarlehen?

Unternehmen, die mit Zuschüssen gefördert worden sind

Das Wichtigste zusammengefasst:

  1. Zuschüsse sind finanzielle Mittel, die Sie nicht zurückzahlen müssen.

  2. Den Antrag müssen Sie in der Regel vor Beginn des Vorhabens stellen. Meist dürfen Sie erst nach Bewilligung mit dem Projekt starten.

  3. In der Regel müssen Sie in Vorleistung gehen, bevor Sie den Zuschuss abrufen können.

  4. Spätestens nach der Projektumsetzung müssen Sie einen Verwendungsnachweis erbringen.

So erreichen Sie uns

Sie wünschen sich eine individuelle Beratung zu den öffentlichen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten? Wir unterstützen Sie gerne.

 

Sie wünschen einen Rückruf? Wir melden uns an Arbeitstagen binnen 24 Stunden bei Ihnen.

Unsere Geschäftszeiten sind Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 16.30 Uhr. 

 

Alle Eingabefelder, die mit einem Stern (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.
Thema*
An welchem Wochentag möchten Sie zurückgerufen werden?*
Zu welcher Uhrzeit möchten Sie zurückgerufen werden?*
Anrede*
Bestätigung