Was ist eine Beihilfe?

  • Eine Beihilfe ist eine öffentliche Zuwendung für ein Unternehmen. Beispiele für solche Zuwendungen sind Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen.
  • Durch eine Beihilfe können dem Empfänger wirtschaftliche Vorteile gegenüber Mitbewerbern und anderen Unternehmen entstehen. Deshalb sind in der Europäischen Union (EU) Beihilfen streng reglementiert, um den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts zu schützen.
  • Die wichtigsten europäischen Regeln für zulässige staatliche Beihilfen sind in der De-minimis-Verordnung und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) festgelegt.

Was sind De-minimis-Beihilfen?

  • De-minimis-Beihilfen gehören zu den zulässigen staatlichen Förderungen von Unternehmen. Sie sind Beihilfen von so geringer Höhe, dass ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb in der EU als unwesentlich angesehen werden.
  • Damit die Nutzung einer Vielzahl von De-minimis-Beihilfen nicht trotzdem zu einer Verzerrung des Wettbewerbs führt, ist die Summe aller De-minimis-Beihilfen, die Sie für Ihr Unternehmen in Anspruch nehmen dürfen, begrenzt.

De-minimis-Schwellenwerte

  • Für die meisten gewerblichen Unternehmen ist der Schwellenwert der allgemeinen De-minimis-Beihilfen relevant. In drei (ganzen) Jahren dürfen diese zusammengenommen einen Höchstbetrag von 300.000 € nicht übersteigen.
  • Bei Ihrem Antrag für eine Förderung, die eine De-minimis-Beihilfe darstellt, müssen Sie bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen angeben. Hierbei sind die De-minimis-Beihilfen für den gesamten Unternehmensverbund zu betrachten.

Beispielrechnung De-minimis-Beihilfe  

Was ist die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)?

  • In der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind diverse Arten von staatlichen Beihilfen in verschiedenen Themenbereichen festgelegt, die mit dem europäischen Binnenmarkt als vereinbar betrachtet werden. Insbesondere sollen in den Mitgliedsstaaten Förderprogramme möglich sein, die einen spürbaren Beitrag zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit leisten.
  • Zulässig sind beispielsweise:
    • Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
    • Investitionsbeihilfen für Energieeffizienzmaßnahmen
    • Investitionsbeihilfen zur Förderung erneuerbarer Energien
    • Regionale Investitionsbeihilfen in strukturschwachen Regionen
  • Für die zulässigen Beihilfen sind in der AGVO zudem einzuhaltende Rahmenbedingungen festgelegt, beispielweise maximal zulässige Förderquoten.
  • Beihilfen, die auf Basis der AGVO bewilligt werden, sind keine De-minimis-Beihilfen. Sie müssen demnach nicht bei der Einhaltung des De-minimis-Schwellenwertes berücksichtigt werden.

Woher weiß ich, nach welcher Regelung
ich eine Förderung erhalte?

  • Auf welcher Beihilferegelung ein Förderprogramm basiert, können Sie dem Merkblatt oder der Förderrichtlinie des jeweiligen Programms entnehmen.
  • Nach welcher Beihilferegelung eine Förderung für Ihr Unternehmen konkret bewilligt wurde, geht z. B. aus dem Vertrag für ein öffentliches Darlehen oder aus dem jeweiligen Bewilligungsbescheid hervor.

Wie bestimmt sich die Beihilfehöhe?

  • Bei Zuschüssen entspricht der gesamte Zuschussbetrag dem Beihilfewert.
  • Bei einem zinsverbilligten Kredit bestimmt sich die Höhe der Beihilfe aus dem Vorteil der Zinsverbilligung. Dieser Vorteil wird bestimmt durch die Differenz zwischen dem gültigen EU-Referenzzinssatz bei Kreditzusage und dem Zinssatz des gewährten Kredites.
  • Bei der Bestimmung der Beihilfehöhe eines Förderkredites hilft Ihnen der Beihilferechner der NRW.BANK.

Das Wichtigste zusammengefasst

  1. Beihilfen sind öffentliche Förderungen wie Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen, die ein Unternehmen erhält.

  2. Um den Wettbewerb in Europa zu schützen, sind Art und Umfang von erlaubten staatlichen Fördermaßnahmen EU-weit einheitlich geregelt.

  3. De-minimis-Beihilfen dürfen innerhalb von drei Jahren einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreiten.

  4. Weiterführende Informationen zum Thema erhalten Sie in unser Kundeninformation De-minimis-Beihilfen und dem Merkblatt Beihilfen der KfW.