Wohneigentum für Familien (WEF) - Jung kauft Alt

  • Zinsgünstiger Kredit bis zu 150.000 €
  • Für Familien oder Alleinerziehende mit Kindern mit geringem oder mittlerem Einkommen
  • Fördert den Erwerb von Bestandswohnimmobilien, die von der Energieeffizienzklasse F, G, oder H zum Standard „Effizienzhaus 70 EE oder Denkmal EE“ saniert werden
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen, in deren Haushalt mind. ein Kind unter 18 Jahren gemeldet ist

Was wird gefördert?

Als Familie mit Kindern können Sie einen zinsgünstigen Kredit bekommen für den Erwerb von Bestandswohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Sie können die Förderung erhalten, wenn Sie eine bestehende Wohnimmobilie erwerben und anschließend energetisch sanieren.

Gefördert wird max. eine Wohneinheit.

Förderfähig ist der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Die Sanierung kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie werden zu mindestens 50% (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Bestandswohneigentum.
  • Ihr zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen bleibt unterhalb von 90.000 € bei einem Kind, zuzüglich 10.000 € je weiterem Kind.
  • Bei Antragstellung verfügen Sie und Ihre Haushaltsmitglieder ((Ehe-)Partner oder -Partnerin und deren Kinder) noch nicht über Wohneigentum.
  • Bei Antragstellung haben Sie und Ihre Haushaltsmitglieder noch keine Bundesförderung aus den Programmen Baukindergeld, Wohneigentum für Familien oder Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) in Anspruch genommen.
  • Die Wohnimmobilie ist laut Energiebedarfs- oder verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G, oder H eingestuft.
  • Innerhalb von 54 Monaten ab Förderzusage erreicht die Wohnimmobilie mind. einen Standard Effizienzhaus 70 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE durch Ihre Sanierungsmaßnahmen.
  • Sie werden die Wohnimmobilie mind. 5 Jahre selbst und 10 Jahre dem Zweck entsprechend nutzen.
  • Alle technischen Mindestanforderungen sind eingehalten.
  • Sie haben einen Energieeffizienz-Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude“ eingebunden.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Förderhöhe:
    • mit 1 Kind max. Kreditbetrag 100.000 €
    • mit 2 Kindern: max. Kreditbetrag 125.000 €
    • ab 3 Kindern: max. Kreditbetrag 150.000 €
  • Laufzeiten:
    • 7 bis 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe zum Laufzeitende
    • 7 bis 10 Jahre bei 1 bis 2 Tilgungsfreijahren
    • 7 bis 25 Jahre bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren
    • 7 bis 35 Jahre bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: fest für bis zu 20 Jahre
  • Tilgung:
    • nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre monatlich in Annuitäten
    • bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende
    • außerplanmäßige Tilgung – nur für den gesamten ausstehenden Kreditbetrag – i.d.R. mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • bis zu 12 Monate nach Zusage, um max. 24 Monate verlängerbar
    • 0,15% pro Monat ab dem 13. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten: banküblich

Jeder Antragsteller wird nur einmal gefördert. Für Kinder, die nach Antragseingang geboren bzw. in den Haushalt aufgenommen werden, kann keine Förderung beantragt werden.

So können Sie die Förderung kombinieren

Grundsätzlich können Sie die Förderung aus diesem Produkt mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinieren, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Vorhaben, bei denen der Antragstellende oder im künftigen Haushalt wohnende Partner oder Partnerin oder deren Kinder bereits eine Bundesförderung „Baukindergeld“, „Wohneigentum für Familien – Neubau“ oder „Jung kauft Alt“ erhalten haben
  • der Erwerb von Grundstücken
  • der Neubau oder Ersterwerb von Ferien- oder Wochenendhäusern sowie Ferienwohnungen
  • Vorhaben, bei denen der Antragstellende, im künftigen Haushalt wohnende Partner oder Kinder bereits ein Wohngebäude oder Anteile an einem Wohngebäude in Deutschland besitzen
  • die mehrfache Förderung für eine Wohneinheit
  • die Nutzung der geförderten Wohneinheit durch Wohngemeinschaften
  • Umschuldungen, Nachfinanzierungen bestehender Vorhaben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2030

Weitere Informationen zum Programm:

 

Formulare und Merkblätter

Kontakt