Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der Betriebskosten im Einzelwagenverkehr (BK-EWV)

  • Zuschüsse abhängig von Einzelmaßnahme und Haushaltsmitteln
  • Für bundeseigene und nicht bundeseigene Eisenbahnverkehrsunternehmen
  • Fördert die Durchführung von Schienengüterverkehren
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • bundeseigene und nicht bundeseigene Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im innerdeutschen und grenzüberschreitenden Einzelwagenverkehr (EWV)

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die Durchführung von Schienengüterverkehren innerhalb einer von Ihnen definierten verbindlichen Systembeschreibung des EWV.

Die Förderung erfolgt in 2 Förderlinien:

  • Förderlinie 1: Bedienungen

Schienengüterverkehrsleistungen mit 1 bis 15 Wagen zwischen einem Gleisanschluss oder einer anderen Ladestelle als Versand- oder Empfangsort oder einem Güterterminal als Versand- oder Empfangsterminal und einem in der Systembeschreibung jeweils zugeordneten Bahnhof/Betriebsstelle, an dem zum ersten oder letzten Mal eine Zugbildung bzw. -auflösung stattfinden soll

  • Förderlinie 2: Anschlussfahrten

Zugfahrten als Bündelungs- und Direktverkehre, sofern diese mit mind. 1 Wagen durchgeführt werden, in der Systembeschreibung relationsscharf beschrieben und nicht als Bedienung einzuordnen sind

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie haben eine Zugangsberechtigung für die jeweils bevorstehende Netzfahrplanperiode.
  • Sie erbringen die Schienengüterverkehrsleistungen innerhalb der zugrunde liegenden Systembeschreibung eigenständig.
  • Sie weisen einen Vertrag als Frachtführer oder ausführender Frachtführer gemäß den Vorgaben des Handelsgesetzbuches nach.
  • Sie geben eine Versicherung über die Einhaltung der Kriterien „Einzelwagenverkehr (EWV)“ bei der Erstellung der relationsscharfen Systembeschreibung ab.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • Förderlinie 1: abhängig von Bedienmenge p.a. in Wagenzahl pro Gleisanschluss, max. 900 € je Bedienung
    • Förderlinie 2: abhängig von verbleibenden Haushaltsmitteln, berechnet nach Transaktionskilometern

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag unter Verwendung der vorgesehenen Formulare beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Wichtig: Sie müssen den Antrag für eine Netzfahrplanperiode bis zum 15.10. vor Beginn der jeweiligen Netzfahrplanperiode stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.05.2029

Weitere Informationen zum Programm:

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