Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Gefördert werden innovative und wachstumorientierte, kleine Unternehmen in der Rechtsform GmbH/UG mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel für den Aufbau und das Wachstum des Unternehmens. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Von einem antragstellenden Unternehmen ist darzulegen, dass es über einen plausiblen Businessplan sowie ein langfristig tragfähiges, innovatives und wachstumsorientiertes Geschäftsmodell verfügt, das sich im Rahmen der geltenden ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK bewegt.
Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Fördermittel und in ausschließlich privatrechtlichen Handlungsformen. Ein Rechtsanspruch auf Zusage einer Förderung nach diesem Programm besteht nicht.
Das Programm kann jederzeit, insbesondere bei einer Änderung oder einem Außerkrafttreten der De-minimis-VO, abgeändert oder beendet werden.
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