Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Gefördert werden nicht börsennotierte, in- oder ausländische kleine Unternehmen in der Rechtsform GmbH/UG bzw. einer äquivalenten ausländischen Rechtsform mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen und nicht älter als 36 Monate.
Sie können ein Wandeldarlehen der NRW.BANK für Ihr Unternehmen erhalten für Investitionen und Betriebsmittel zum Aufbau und Wachstum des Unternehmens.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Von einem antragstellenden Unternehmen ist darzulegen, dass es über einen plausiblen Businessplan sowie ein langfristig tragfähiges, innovatives und wachstumsorientiertes Geschäftsmodell verfügt, das sich im Rahmen der geltenden Nachhaltigkeitsleitlinien der NRW.BANK bewegt.
Bitte senden Sie eine E-Mail an SeedCon@nrwbank.de, um das für die Antragstellung vorgesehene Formular anzufordern.
Den vollständig ausgefüllten Antrag stellen Sie im Anschluss bitte über SeedCon@nrwbank.de bei der
NRW.BANK
Bereich Eigenkapitalfinanzierungen
Abteilung 101-68001
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Die Mittel werden von der NRW.BANK direkt an das antragstellende Unternehmen gewährt.
Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Fördermittel und in ausschließlich privatrechtlichen Handlungsformen. Ein Rechtsanspruch auf Zusage einer Förderung nach diesem Programm besteht nicht.
Das Programm kann jederzeit, insbesondere bei einer Änderung oder einem Außerkrafttreten der AGVO, abgeändert oder beendet werden.
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