Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Die für das Jahr 2024 bereitgestellten Mittel sind inzwischen erschöpft. Es können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Laufende Anträge sind nicht betroffen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) setzt sich dafür ein, auch im Jahr 2025 wieder ausreichend Mittel für diese Fördermaßnahme zur Verfügung zu stellen.
Die Zuschüsse können weitergeleitet werden, z.B. an
Eine Weiterleitung der Mittel an Unternehmen in privater Rechtsform oder Wohnungseigentümergemeinschaften ist nur möglich, wenn der kommunale Gesellschafterhintergrund mind. 25% beträgt. Antragsberechtigte weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind (z.B. Kirchen), sind nicht zur Weiterleitung berechtigt.
Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen, die zu einer erhöhten CO2-Bindung, einer Steigerung der Biotop- und Artenvielfalt oder einem verstärkten Wasserrückhalt beitragen.
Förderfähig sind die Anschaffung von Sachgütern, die Erbringung von Dienstleistungen Dritter sowie projektbezogene Personalkosten in folgenden Bereichen:
Planungsleistungen auf den konkreten Projektflächen und -standorten sind ebenfalls förderfähig.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Grundsätzlich können Sie die Förderung mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinieren, sofern die Gesamtfördersumme die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme anderer Förderprogramme des Bundes für die selbe Maßnahme ist ausgeschlossen.
Ihren Antrag stellen Sie direkt bei der KfW Bankengruppe (KfW).
Wichtig: Sie dürfen mit der Maßnahme erst nach der Zusage durch die KfW beginnen.
Grundlage der Förderung:
Niederlassung Berlin
Charlottenstraße 33/33a
10117 Berlin
Hotline 0 800 539-9008
Tel.: 0 30 20264-0
Fax: 0 30 20264-5188
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