Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)

  • Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Für Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Unternehmen und Einrichtungen sowie Verbundvorhaben mit Forschungs- und Bildungseinrichtungen, KMU, Vereinen, Stiftungen und Kammern
  • Fördert die Umsetzung von nachhaltigen urbanen kommunalen oder regionalen Mobilitätsplänen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts, wenn den beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbänden alleine oder zusammen mehr als 5% der Anteile gehören
  • bei Verbundvorhaben auch
    • Forschungs- und Bildungseinrichtungen
    • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU
    • Vereine, Stiftungen und Kammern

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie ein Maßnahmenpaket aus nachhaltigen urbanen kommunalen oder regionalen Mobilitätsplänen umsetzen wollen, um die Mobilitätswende in Nordrhein-Westfalen voranzubringen und die Umsetzung des Green Deals in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen.

Gefördert werden Maßnahmenpakete, die mindestens 2 der folgenden Maßnahmen enthalten und sich auf denselben Wirkungskreis beziehen:

  • Neugestaltung und Umverteilung städtischer Flächen und Infrastrukturen
  • nahtlose und optimierte Wege
  • innovative nachhaltige Mobilität und Logistik
  • Begleitmaßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zur optimierten Nutzung von Fläche und Infrastruktur
  • im Zusammenhang mit einem geförderten investiven Vorhaben anfallende Ausgaben für vorbereitende und begleitende Maßnahmen und der Maßnahme direkt zurechenbares Projektmanagement

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Zu fördernde Mobilitätspläne erfüllen folgende Anforderungen:
    • Formulierung von Leitbild, Zielen und Maßnahmen,
    • Gewährleistung der Einbindung der betroffenen Akteurinnen und Akteure durch Beteiligungsverfahren,
    • Erläuterung möglicher maßnahmenbezogener Umsetzungsinstrumente,
    • oder haben bereits eine Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement erhalten.
  • Es liegt ein Beschluss der für die Verkehrsplanung zuständigen politischen Gremien über den Mobilitätsplan vor, der bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre ist und dessen Ausrichtung den Leitzielen dieser Richtlinie entspricht.
  • Sie halten bei der Durchführung der Maßnahmen die entsprechenden Regelwerke und Standards der Bundes- und Landesebene ein.
  • Bei Förderung von Vorhaben aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 erfüllen die zu fördernden Vorhaben die vom EFRE/JTF-Begleitausschuss NRW aufgestellten Auswahlkriterien.
  • Beteiligte eines Verbundvorhabens regeln ihre Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • i.d.R. 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Forschungs- und Bildungseinrichtungen und finanzschwache Kommunen
  • Bagatellgrenze:
    • 100.000 €
    • 200.000 € bei Beteiligung von EU-Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können Ihren Antrag fortlaufend auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung stellen.

Anträge auf Förderung mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm können Sie über das EFRE-Online-Portal einreichen. Informationen zur Förderung aus dem EFRE sind im Internet erhältlich.

Wichtig: Sie müssen Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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