progres.nrw - Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie

  • Zuschüsse bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben
  • Für Unternehmen (unabhängig von ihrer Rechtsform / Gesellschafterstruktur), Städte, Gemeinden, Kreise sowie deren Zusammenschlüsse / Zweckverbände
  • Finanzielle Unterstützung für Vor- u. Machbarkeitsstudien, seismischen Messungen und Bohrungen bei der Erschließung mitteltiefer und tiefer hydrothermaler Geothermie
  • Fördergeber: Land

Aktueller Hinweis

Das Land Nordrhein-Westfalen bündelt im Förderprogramm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) den Großteil seiner klima- und energiepolitischen Förderaktivitäten.

Der Programmbereich „progres.nrw – Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie“ hat zum Ziel, das Marktversagen in Bezug auf die Erschließung der mitteltiefen (Tiefen zwischen 400m und 1500m) und tiefen (ab 1501m) hydrothermalen Geothermie in Nordrhein-Westfalen zu überwinden. ​

Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert. Alle notwendigen Informationen werden über diese Seite rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  •  Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform und Gesellschafterstruktur
  •  Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände (mit Ausnahme der Bohrung)

Was wird gefördert?

Sie können Zuschüsse für vier Fördergegenstände erhalten, die aufeinander aufbauen und das Risiko bei der Erschließung mitteltiefer und tiefer hydrothermaler Geothermie absichern.

Folgende Fördergegenstände können Sie mit Zuschüssen finanzieren:

  • Vorstudie
  • Machbarkeitsstudie
  • Seismische Messungen
  • Bohrung

Im Zuge der Absicherung des Fündigkeitsrisikos wird die Bohrung durch einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Die Zuwendung ist bei einem festgestellten Erfolg der Bohrung teilweise oder gegebenenfalls vollständig zurückzuzahlen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die zu fördernde Maßnahme wird in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
  • Die Förderung der vier Fördergegenstände erfolgt kaskadenartig:
    • Voraussetzung für eine Förderung der Machbarkeitsstudie ist das Vorliegen der Mindestinhalte einer Vorstudie nach dieser Richtlinie.
    • Voraussetzung für eine Förderung der seismischen Messungen ist das Vorliegen der Mindestinhalte einer Vorstudie sowie einer Machbarkeitsstudie nach dieser Richtlinie.
    • Voraussetzung für eine Förderung der Bohrung ist eine abgeschlossene Machbarkeitsstudie inklusive geologischen Modells, basierend auf einer 3D-Seismik bzw. einer verdichteten 2D-Seismik.
  • Die Vorstudie und Machbarkeitsstudie müssen anbieterneutral und unabhängig sein.
  • Zur Förderung der seismischen Messungen und der Bohrung ist vor Antragstellung eine Vorhabenskizze (siehe Vordruck) bei der NRW.BANK einzureichen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss (bei Bohrung bedingt rückzahlbar)
  •  Förderumfang:
    • Vorstudie:
      • max. 25.000 € (max. 35.000 € bei interkommunalem Ansatz)
      • max. 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben1
    •  Machbarkeitsstudie:
      • max. 65.000 € (max. 100.000 € bei interkommunalem Ansatz)
      • max. 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben2
    •  Seismische Messungen:
      • 2D-Seismik (Linienseismik):
        • max. 1 Mio. € (max. 1,5 Mio. € bei interkommunalem Ansatz)
        • max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben2
      • 3D-Seismik (Flächenseismik):
        • max. 5,5 Mio. € (max. 7,5 Mio. € bei interkommunalem Ansatz)
        • max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben2
    •  Bohrung:
      • max. 10 Mio. €
      • max. 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben2

1 Für finanzschwache Kommunen kann die Beihilfeintensität auf bis zu 100 Prozent erhöht werden.

2 Bei Projekten kleiner Unternehmen kann die Beihilfeintensität um bis zu 20 Prozent, bei Projekten mittlerer Unternehmen um bis
   zu 10 Prozent erhöht werden.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Wichtig: Für eine Förderung der seismischen Messungen und Bohrung müssen Sie eine Vorhabenskizze einreichen. Eine Vorlage mit weiteren Informationen hierzu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Die Antragstellung erfolgt digital. Dafür nutzen Sie als Unternehmen bitte das Kundenportal bzw. als Kommune das Kommunenportal der NRW.BANK. 

 

Hier können Sie direkt einen Antrag stellen: 

  • Für Kommunen

            

(Weitere Informationen zum Kommunenportal finden Sie hier.)

  • Für Unternehmen

               

(Weitere Informationen zum Kundenportal finden Sie hier.)

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • Vollständiges Antragsformular (bei Antragstellenden über das Direktkundenportal rechtsverbindlich unterschrieben, bei kommunalen Antragstellenden über das Kommunenportal entsprechend der Vertretungsvollmacht übermittelt)
  • Kurze Beschreibung des Vorhabens mit Angabe des geplanten Beginns und Abschlusses
  • Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition (nur sofern Sie als KMU entsprechend der Richtlinie eine erhöhte Förderquote beantragen)
  • Legitimationsnachweise der unterzeichnenden vertretungsberechtigten Person/en (nur bei Anträgen über das Direktkundenportal; z. B. Ausweiskopie/n und Registerauszug)
  • Teilnahmeerklärung Kundenportal (nur bei Ihrem ersten Antrag über das Direktkundenportal erforderlich)
  • Interkommunaler Kooperationsvertrag (falls die Maßnahme einen interkommunalen Ansatz verfolgt)
  • Antrag auf Zulassung eines DV-gestützten Buchführungssystems (sofern bei künftigen Mittelabrufen anstatt Originalbelegen elektronische Belege eingereicht werden sollen)
  • Ergänzende Anlagen zu Fördergegenstand 2.1 Vorstudie
    • Drei Angebote über die Erstellung der Vorstudie (falls weniger als drei Angebote eingereicht werden können: Nachweis Markterkundung)
    • Referenzen der/des Beratenden gem. Nr. 2.1 der Richtlinie
    • Nachweis, dass es sich um eine finanzschwache Kommune gem. Nr. 5.4.1 der Richtlinie handelt (nur bei De-minimis-Beihilfe möglich)
    • De-minimis-Erklärung (nur bei De-minimis-Beihilfe)
  • Ergänzende Anlagen zu Fördergegenstand 2.2 Machbarkeitsstudie
    • Drei Angebote über die Erstellung der Machbarkeitsstudie (falls weniger als drei Angebote eingereicht werden können: Nachweis Markterkundung)
    • Referenzen der/des Beratenden gem. Nr. 2.2 der Richtlinie
    • Nachweis, dass die erstellte Vorstudie die Mindestinhalte gem. Nr. 2.1 der Richtlinie enthält (falls diese nicht über die NRW.BANK gefördert wurde)
    • De-minimis-Erklärung (nur bei De-minimis-Beihilfe)
  • Ergänzende Anlagen zu Fördergegenstand 2.3 seismische Messungen
    • Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplan
    • Nachweis, dass die erstellte Vorstudie die Mindestinhalte gem. Nr. 2.1 der Richtlinie enthält, und dass die Machbarkeitsstudie die Mindestinhalte gem. Nr. 2.2 a) bis f) der Richtlinie enthält (falls diese nicht über die NRW.BANK gefördert wurden)
  • Ergänzende Anlagen zu Fördergegenstand 2.4 Bohrung
    • Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplan
    • Nachweis einer abgeschlossenen Machbarkeitsstudie inkl. eines geologischen Modells basierend auf einer 3D-Seismik bzw. einer verdichteten 2D-Seismik

Weitere Informationen

Die Förderung erfolgt als AGVO-Beihilfe. Alternativ können die Vorstudien und Machbarkeitsstudien auf Wunsch auch als De-minimis-Beihilfen beantragt werden.

Bei fachlichen Fragen zur Geothermie in NRW können Sie sich an das Kompetenzzentrum Wärmewende von NRW.Energy4Climate (www.waermewende.nrw) oder den Geologischen Dienst NRW (geothermie@gd.nrw.de) wenden.

Weitere Informationen zum Kommunenportal finden Sie hier: https://www.nrwbank.de/de/oeffentliche-kunden/kontakt-und-service/kommunenportal/

Weitere Informationen zum Kundenportal finden Sie hier: https://www.nrwbank.de/de/info-und-service/kundenportal/

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Ihr Ansprechpartner