Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Das Land Nordrhein-Westfalen bündelt im Förderprogramm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) den Großteil seiner klima- und energiepolitischen Förderaktivitäten.
Der Programmbereich „progres.nrw – Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie“ hat zum Ziel, das Marktversagen in Bezug auf die Erschließung der mitteltiefen (Tiefen zwischen 400m und 1500m) und tiefen (ab 1501m) hydrothermalen Geothermie in Nordrhein-Westfalen zu überwinden.
Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert. Alle notwendigen Informationen werden über diese Seite rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Antragsberechtigt sind:
Sie können Zuschüsse für vier Fördergegenstände erhalten, die aufeinander aufbauen und das Risiko bei der Erschließung mitteltiefer und tiefer hydrothermaler Geothermie absichern.
Folgende Fördergegenstände können Sie mit Zuschüssen finanzieren:
Im Zuge der Absicherung des Fündigkeitsrisikos wird die Bohrung durch einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Die Zuwendung ist bei einem festgestellten Erfolg der Bohrung teilweise oder gegebenenfalls vollständig zurückzuzahlen.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
1 Für finanzschwache Kommunen kann die Beihilfeintensität auf bis zu 100 Prozent erhöht werden.
2 Bei Projekten kleiner Unternehmen kann die Beihilfeintensität um bis zu 20 Prozent, bei Projekten mittlerer Unternehmen um bis
zu 10 Prozent erhöht werden.
Wichtig: Für eine Förderung der seismischen Messungen und Bohrung müssen Sie eine Vorhabenskizze einreichen. Eine Vorlage mit weiteren Informationen hierzu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Die Antragstellung erfolgt digital. Dafür nutzen Sie als Unternehmen bitte das Kundenportal bzw. als Kommune das Kommunenportal der NRW.BANK.
Hier können Sie direkt einen Antrag stellen:
(Weitere Informationen zum Kommunenportal finden Sie hier.)
(Weitere Informationen zum Kundenportal finden Sie hier.)
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
Die Förderung erfolgt als AGVO-Beihilfe. Alternativ können die Vorstudien und Machbarkeitsstudien auf Wunsch auch als De-minimis-Beihilfen beantragt werden.
Bei fachlichen Fragen zur Geothermie in NRW können Sie sich an das Kompetenzzentrum Wärmewende von NRW.Energy4Climate (www.waermewende.nrw) oder den Geologischen Dienst NRW (geothermie@gd.nrw.de) wenden.
Weitere Informationen zum Kommunenportal finden Sie hier: https://www.nrwbank.de/de/oeffentliche-kunden/kontakt-und-service/kommunenportal/
Weitere Informationen zum Kundenportal finden Sie hier: https://www.nrwbank.de/de/info-und-service/kundenportal/
Grundlage der Förderung:
Geltungsdauer: 30.06.2027
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