progres.nrw - Programmbereich Wärme- und Kältenetzsysteme

  • Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben für Investitionen (bis zu 80% für Studien)
  • Für Unternehmen
  • Fördert Anlagen und Maßnahmen im Bereich energieeffizienter Wärme- und Kältenetzsysteme
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie klimafreundliche und energieeffiziente Wärme- und Kältenetzsystemen einschließlich der zugehörigen Einrichtungen zur Bereitstellung, Übertragung, Speicherung, Verteilung und zum Transport von Wärme und Kälte für die öffentliche Versorgung neu bauen, erweitern oder modernisieren.

Mit der Förderung können Sie folgende Anlagen und Maßnahmen finanzieren:

  • Bau und Erweiterung von energieeffizienten Wärme- und Kältenetzen, die über Vorlauftemperaturen von max. 95°C verfügen oder bei denen eine klimaschonende Wärmequelle auf hohem Temperaturniveau vorliegt
  • dem Wärme- und Kältenetz zugehörige Anlagen zur Auskopplung von unvermeidbarer Abwärme insbesondere aus industriellen und gewerblichen Prozessen sowie zur Gewinnung von Wärme aus
    • Gewässern,
    • Grubenwasser,
    • der Tiefengeothermie,
    • Abwasser
    • und der thermischen Abfallbehandlung
  • thermische Speicher i.V.m. Wärme- und Kältenetzen oder zum Transport von Wärme
  • Wärme- und Kälteleitungen zur Über- und Unterquerung von Gewässern und Infrastruktureinrichtungen
  • Leitungen zur Verbindung von vorhandenen, bisher unverbundenen und getrennt versorgten Wärme- und Kältenetzen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit, des Klimaschutzes und/oder der Energieeffizienz
  • Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung, zum Transport und zur Verteilung von Wärme und Kälte sowie dazu erforderliche intelligente Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik (MSR) in einem Wärme- oder Kältenetzsystem
  • energieeffiziente Wärmenetze und Verbindungen zur Erschließung unvermeidbarer Abwärme
  • Großwärmepumpen zur Versorgung von energieeffizienten Wärme- und Kältenetzen
  • Studien zum Bau, zur Erweiterung sowie Modernisierung von energieeffizienten Wärme- und Kältenetzsystemen sowie zur zugehörigen Erhöhung der Energieeffizienz und Verbesserung des Klimaschutzes

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie realisieren das Vorhaben in Nordrhein-Westfalen.
  • Sie beginnen mit dem Vorhaben nicht vor der Bewilligung.
  • Ihr Vorhaben steht im Einklang mit den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes.
  • Die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen liegen vor.
  • Ihre Maßnahme darf keine bereits bestehende Wärmeversorgung aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) – mit Ausnahme von KWK-Anlagen auf Kohle- oder Mineralölbasis – verdrängen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • Investitionen: bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
    • Studien: bis 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Bagatellgrenze: 100.000 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss i.d.R. nicht mit anderen Förderungen kombinieren. Eine Kombination mit Zuschlägen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ist jedoch möglich. Die Förderung insgesamt darf nicht die Summe der förderfähigen Ausgaben übersteigen.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Planungen, Reparaturen, Ersatzmaßnahmen, Ersatzteilbeschaffung
  • gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Die Förderung erfolgt als De-mininis-Beihilfe bzw. unter Berücksichtigung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

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