Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Als Familie mit Kindern können Sie einen zinsgünstigen Kredit bekommen für den Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland.
Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb von klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen in den folgenden 2 Stufen:
Im Einzelnen werden mitfinanziert:
Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“ (QNG-PLUS) oder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM“ (QNG-PREMIUM) werden von einer akkreditierten Zertifizierungstelle zuerkannt.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Jeder Antragsteller wird nur einmal gefördert. Für Kinder, die nach Antragseingang geboren bzw. in den Haushalt aufgenommen werden, kann keine Förderung beantragt werden.
Grundsätzlich können Sie die einer Förderung aus diesem Produkt mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinieren, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus folgenden Programmen ist nicht möglich:
Sie stellen den Antrag spätestens 12 Monate nach Einzug in das Wohneigentum auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter.
Wichtig: Sie müssen den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme stellen.
Grundlage der Förderung:
Geltungsdauer: 31.12.2030
Weitere Informationen zum Programm (insbesondere zum QNG-Siegel):
Laut Mitteilung der KfW gilt folgende – von der BEG abweichende – Regelung zur Vergabe von Aufträgen: Antragstellende dürfen ab einem Förderkreditbetrag von 700.000 € pro Vorhaben Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen vergeben. Soweit möglich, sind dazu mind. 3 Angebote einzuholen. Verfahren und Ergebnisse sind durch die Antragstellenden zu dokumentieren und aufzubewahren. Formvorschriften sind nicht einzuhalten.
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Hotline 0 800 539-9002
Tel.: 0 69 7431-0
Fax: 0 69 7431-9500
Um für Ihren Datenschutz zu sorgen, können Sie sich hier aussuchen, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Entscheiden Sie selbst oder sagen Sie uns einfach, dass Ihnen alle bzw. keine von uns vorgeschlagenen Cookies recht sind.