Wohneigentum für Familien (WEF)

  • Zinsgünstiger Kredit bis zu 270.000 €
  • Für Familien oder Alleinerziehende mit Kindern mit geringem oder mittlerem Einkommen
  • Fördert den Neubau und Ersterwerb von klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen, in deren Haushalt mind. ein Kind unter 18 Jahren gemeldet ist

Was wird gefördert?

Als Familie mit Kindern können Sie einen zinsgünstigen Kredit bekommen für den Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland.

Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb von klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen in den folgenden 2 Stufen:

  • Klimafreundliches Wohngebäude: Die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie an die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus aus dem „Qualitätssiegel
    Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ sind erfüllt
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: Die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG-PLUS oder QNGPREMIUM) sind erfüllt

Im Einzelnen werden mitfinanziert:

  • Bauwerkskosten
  • Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung
  • Materialkosten bei Eigenleistungen

Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“ (QNG-PLUS) oder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM“ (QNG-PREMIUM) werden von einer akkreditierten Zertifizierungstelle zuerkannt.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie werden zu mindestens 50% (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem neugebautem Wohneigentum.
  • Ihr zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen bliebt unterhalb von 90.000 € bei einem Kind, zuzüglich 10.000 € je weiterem Kind.
  • Ihr Ersterwerb erfolgt innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme.
  • Ihr Erwerbsvorhaben wird in Deutschland durchgeführt und erf[llt die geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Sie werden das Wohngebäude bzw. die Eigentumswohnung mind. 5 Jahre selbst und 10 Jahre dem Zweck entsprechend nutzen.
  • Alle technischen Mindestanforderungen sind eingehalten.
  • Sie haben einen Energieeffizienz-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude“ www.energie-effizienz-experten.de eingebunden.
  • Für das Erreichen der Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ haben Sie einen QNG-Nachhaltigkeits-Berater und eine QNG-Zertifizierungsstelle einbezogen werden.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Förderhöhe:
    • für „Klimafreundliche Wohngebäude“:
      • mit 1 oder 2 Kindern max. 170.000 €
      • mit 3 oder 4 Kindern max. 200.000 €
      • ab 5 Kindern max. 220.000 €
    • für „Klimafreundliche Wohngebäude - mit QNG“:
      • mit 1 oder 2 Kindern max. 220.000 €
      • mit 3 oder 4 Kindern max. 250.000 €
      • ab 5 Kindern max. 270.000 €
  • Laufzeiten:
    • 4 bis 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe zum Laufzeitende
    • 4 bis 10 Jahre bei 1 bis 2 Tilgungsfreijahren
    • 4 bis 25 Jahre bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren
    • 4 bis 35 Jahre bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: fest für bis zu 20 Jahre
  • Tilgung:
    • nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre monatlich in Annuitäten
    • bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende
    • außerplanmäßige Tilgung – nur für den gesamten ausstehenden Kreditbetrag – mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • bis zu 12 Monate nach Zusage, um max. 24 Monate verlängerbar
    • 0,15% pro Monat ab dem 13. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten: banküblich

Jeder Antragsteller wird nur einmal gefördert. Für Kinder, die nach Antragseingang geboren bzw. in den Haushalt aufgenommen werden, kann keine Förderung beantragt werden.

So können Sie die Förderung kombinieren

Grundsätzlich können Sie die einer Förderung aus diesem Produkt mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinieren, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus folgenden Programmen ist nicht möglich:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Bundesförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN)
  • Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)
  • Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Vorhaben, bei denen der Antragstellende oder im künftigen Haushalt wohnende Partner bereits eine Bundesförderung „Baukindergeld“ erhalten haben
  • der Erwerb von Grundstücken
  • der Neubau oder Ersterwerb von Ferien- oder Wochenendhäusern sowie Ferienwohnungen
  • Vorhaben, bei denen der Antragstellende, im künftigen Haushalt wohnende Partner oder Kinder bereits ein Wohngebäude oder Anteile an einem Wohngebäude in Deutschland besitzen
  • die mehrfache Förderung für eine Wohneinheit
  • die Nutzung der geförderten Wohneinheit durch Wohngemeinschaften
  • Umschuldungen, Nachfinanzierungen bestehender Vorhaben
  • entgeltliche und sonstige Eigentums- bzw. Vermögensübertragungen zwischen Unternehmen, deren Gesellschaftern oder nahestehenden Personen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag spätestens 12 Monate nach Einzug in das Wohneigentum auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2030

Weitere Informationen zum Programm (insbesondere zum QNG-Siegel):

Laut Mitteilung der KfW gilt folgende – von der BEG abweichende – Regelung zur Vergabe von Aufträgen: Antragstellende dürfen ab einem Förderkreditbetrag von 700.000 € pro Vorhaben Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen vergeben. Soweit möglich, sind dazu mind. 3 Angebote einzuholen. Verfahren und Ergebnisse sind durch die Antragstellenden zu dokumentieren und aufzubewahren. Formvorschriften sind nicht einzuhalten.

Formulare und Merkblätter

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