Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Kredit

  • Kredite bis zu 100 Mio. € mit Tilgungszuschuss, abhängig vom Vorhaben
  • Für private und kommunale Unternehmen, Angehörige der freien Berufe, Contractoren
  • Fördert die Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Unternehmen
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • private Unternehmen
  • kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform
  • Landesunternehmen mit privater Rechtsform
  • Angehörige der freien Berufe
  • Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen

Was wird gefördert?

Sie können einen Kredit mit Tilgungszuschuss für Vorhaben zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärme-Technologien in der Wirtschaft erhalten.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Modul 1 – Querschnittstechnologien: investive Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien
  • Modul 2 – Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus
    • Solarkollektoranlagen
    • Wärmepumpen, sofern sie erneuerbare Wärmequellen nutzen
    • Geothermie-Anlagen
    • Biomasse-Anlagen auf Basis nachwachsender Rohstoffe oder pflanzlicher Abfälle
    • hocheffiziente KWK-Anlagen basierend auf den oben genannten Technologien unter Verzicht auf Förderung nach EEG und KWKG
  • Modul 3 – Erwerb und Installation von
    • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik
    • Energiemanagementsoftware, inklusive Schulung des Personals im Umgang mit der Software
  • Modul 4 – investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung (Basis- und Premiumförderung) von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz bzw. Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen (technologieoffene Förderung)
  • Modul 5 – Transformationspläne (reine Zuschussförderung)
  • Modul 6 – Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie führen die Maßnahme in Deutschland durch und betreiben sie nach Inbetriebnahme mind. 3 Jahre zweckentsprechend.
  • Sie halten die technischen Mindestanforderungen ein.
  • Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar.
  • Das Vorhaben berücksichtigt die Paris-kompatiblen Sektroleitlinien der KfW Bankengruppe.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut darf über die gesamte Kreditlaufzeit maximal zu 25% unmittelbar oder mittelbar am geförderten Unternehmen beteiligt sein.
  • Für Contractoren gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit mit Tilgungszuschuss
  • Finanzierungsanteil:
    • Kredit
      • bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
    • Tilgungszuschuss
      • Modul 1: bis zu 25% der förderfähigen Investitionsgesamtkosten (IGK; abhängig von Unternehmensgröße)
      • Modul 2: bis zu 60% der förderfähigen IGK (abhängig von Unternehmensgröße)
      • Modul 3: bis zu 45% der förderfähigen IGK (abhängig von Unternehmensgröße)
      • Modul 4: bis zu 15% der förderfähigen IGK in der Basisförderung (abhängig von Unternehmensgröße) und bis zu 45% der förderfähigen IGK oder der förderfähigen Investitionsmehrkosten (IMK) in der Basisförderung (abhängig von Maßnahme und Unternehmensgröße)
      • Modul 5: bis zu 70% der förderfähigen IGK (abhängig von Unternehmensgröße)
      • Modul 6: bis zu 33% der förderfähigen IGK (nur für kleine Unternehmen)
  • Höchstbetrag:
    • Kredit
      • 100 Mio. € pro Vorhaben
    • Tilgungszuschuss
      • Module 1, 6: bis zu 200.000 € pro Vorhaben
      • Module 2, 3, 4: bis zu 20 Mio. € pro Vorhaben
      • Modul 5: bis zu 90.000 € pro Vorhaben
  • Laufzeiten/Tilgungsfreijahre:
    • 5 bis 20 Jahre bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: fest für bis zu 10 Jahren
  • Tilgung:
    • nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Raten
    • außerplanmäßige Tilgungen gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100% in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • bis zu 12 Monate nach Zusage
    • 0,15% pro Monat, ab 2 Bankarbeitstagen und 6 Monaten nach Kreditzusage
  • Sicherheiten: banküblich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss und den Kredit nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen von Kommunen und deren unselbstständigen Eigenbetrieben
  • Maßnahmen, zu deren Durchführung ein Gesetz oder eine behördliche Anordnung verpflichtet
  • begonnene Maßnahmen
  • bauliche Maßnahmen
  • Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Zeugung/Aufzucht/Haltung von Tieren oder im Zusammenhang mit der Zucht/dem Anbau/der Ernte von Nutz-/Zierpflanzen stehen (Ausnahme Modul 2)
  • der Erwerb gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit überwiegend gebrauchten Anlagenteilen
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Eigenleistungen des Antragstellers sowie Anlagentechnik und Produkte, die vom Antragsteller selbst hergestellt werden
  • Personal- und Betriebskosten, Herstellungskosten, Steuern, Umlagen und Abgaben des Antragstellers
  • Erwerb von Anlagen und Fahrzeugen für die Nutzung außerhalb des eigenen Betriebsgeländes
  • Energieeinsparungen, die durch Reduktion der Produktion oder durch die Verlagerung von Produktionsprozessen erzielt werden
  • Maßnahmen, die zu einem Wechsel von einem erneuerbaren auf einen fossilen Energieträger führen
  • Maßnahmen bei denen die CO2-Einsparung überwiegend durch den Ersatz von Energieträgern durch fossile Energieträger erzielt wird
  • Beschaffung von bzw. Maßnahmen an Anlagen, die dauerhaft ausschließlich mit fossilen Energieträgern betrieben werden können
  • Neuanlagen zur Wärmeerzeugung aus Kohle oder Öl
  • Maßnahmen an Anlagen, die nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werden
  • neue Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (außer Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien)
  • Maßnahmen an Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
  • Wärmnetze, die nach § 18 KWKG gefördert werden können
  • Anlagen und Maßnahmen an Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden können (außer Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien)
  • Demontage und Entsorgung von Altanlagen
  • Treuhandkonstruktionen
  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb)

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter.

Wichtig: Sie müssen sowohl für den Zuschuss als auch für den Kredit den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2028

Übrigens: Es gibt auch eine reine Zuschussvariante des Programms.

Weitere Informationen zum Programm:

Formulare und Merkblätter

Kontakt