Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Sicherheit

  • Zuschüsse bis 50% der förderfähigen Investitionskosten, max. 15.000 €
  • Für KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
  • Finanziert Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit im Unternehmen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Kleinstunternehmen
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit in Ihrem Unternehmen finanzieren wollen.

Gefördert werden Maßnahmen in den drei sich ergänzenden Schwerpunkten, die beliebig kombiniert werden können:

  • Schwerpunkt A – Analyse des IST-Zustandes in der Organisation: IT-Dienstleistungen durch ein externes auftragnehmendes Unternehmen
  • Schwerpunkt B – Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen: Schulung und Fortbildung der Mitarbeitenden
  • Schwerpunkt C – Software und Hardware für den IT-Basisschutz: Erwerb von Antiviren-, Anti-Ransom- sowie Patch-Management-Softwarelösungen und Erwerb von Firewall-Lösungen bzw. entsprechender Lizenzen, deren Wartung/Updates sowie deren Einbindung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihre geplanten Maßnahmen sind mit den Förderbestimmungen und Zielen des Programmes vereinbar.
  • Sie sind nicht zugleich auftragnehmendes und auftraggebendes Unternehmen
    in derselben Fördermaßnahme.
  • Für Ihr Vorhaben haben Sie ein Unternehmen ausgewählt, das einschlägige Referenzen bzw. Kompetenzen aufweisen kann.
  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
  • Ihr Vorhaben wird – je nach Festlegung –  innerhalb eines Zeitraumes von max. 3, 6, 9 bzw. 12 Monaten durchgeführt.
  • Sie dürfen vor Erhalt des Zuwendungsbescheids weder mit dem Vorhaben begonnen oder noch Vereinbarungen mit beteiligten Partnern rechtskräftig abgeschlossen haben.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 50% der erforderlichen Ausgaben
  • Förderhöhe:
    • max. 15.000 €
    • Bagatellgrenze: 4.000 €

Sie können das Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit innerhalb von 2 Jahren nur einmal pro Unternehmen in Anspruch nehmen.

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung nicht mit weiteren öffentlichen Mitteln des Landes, des Bundes oder der EU kombinieren.

Öffentliche Darlehen und Bürgschaften können Sie aber in Anspruch nehmen.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen von Unternehmen, deren Geschäftsführer bzw. Anteilseigner Familienangehörige (Ehepartner, Lebenspartner, Geschwister, direkte Vorfahren und direkte Nachkommen) der Geschäftsführer bzw. Anteilseigner der beabsichtigten Auftragnehmer sind
  • Maßnahmen von Unternehmen, die Anteile am auftragnehmenden Unternehmen halten bzw. wenn das auftragnehmende Unternehmen Anteile am auftraggebenden Unternehmen hält
  • Unternehmen, die sich am 31.12.2019 in Schwierigkeiten befunden haben, es sei denn, sie waren in der Folge zumindest vorübergehend keine Unternehmen in Schwierigkeiten oder sind derzeit keine Unternehmen in Schwierigkeiten mehr

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag digital über das Förderportal bei dem Projektträger Jülich im Forschungszentrum Jülich GmbH, Geschäftsbereich Technologische und Regionale Innovationen (TRI).

Das Antragsverfahren wurde ab Februar 2024 auf ein Losverfahren umgestellt. Die Registrierung für das Losverfahren ist fortlaufend möglich. Weitere Informationen können im Internet abgerufen werden.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Förderbekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) vom 01.08.2024
  • Informationen des MWIKE, Stand 09/2024

Weitere Informationen zum Programm:

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

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