Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Assistent/in

  • Zuschüsse bis 48.000 € für die Einstellung von Hochschulabsolventinnen oder -absolventen für 2 Jahre
  • Für Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten, davon max. 5 mit akademischem Abschluss
  • Fördert die Umsetzung von Innovations-, Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsprojekten durch Hochschulabsolventinnen und -absolventen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten, davon 5 mit akademischem Abschluss, und Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie  eine Hochschulabsolventin oder einen Hochschulabsolventen projektbezogen als MID-Assistent/in einstellen, um ein Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekt umzusetzen.

Die MID-Assistenz unterstützt Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Entwicklung intelligenter Applikationen zur Unterstützung von Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel
  • Bau von Prototypen/Schnittstellen zu bestehenden Systemen
  • Konzeptionierung und Umsetzung von nachhaltigen und klimaneutralen Produkten, Prozessen und Produktionsverfahren

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Förderung erfolgt für ein bestimmtes, in sich abgeschlossenes Vorhaben. Sie erläutern, welches Produkt, welche Dienstleistung oder welches Verfahren (weiter-)entwickelt werden soll und welche Anforderungen dafür an die MID-Assistenz gestellt werden.
  • Der Hochschulabschluss Ihrer bzw. Ihres neuen Angestellten liegt bei der Arbeitsaufnahme nicht länger als 2 Jahre zurück.
  • Die Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnisses beträgt 24 Monate, eine Probezeit ist möglich.
  • Es wird ein Jahresbruttoentgelt ohne Arbeitgeberanteile von mind. 30.000 € gezahlt.
  • Im Zeitpunkt der Antragstellung ist die Einstellung noch nicht erfolgt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • max. 48.000 € für die Dauer von 2 Jahren, wenn noch keine Person mit Hochschulabschluss beschäftigt wird
    • max. 33.000 € für die Dauer von 2 Jahren, wenn bereits 1 bis max. 5 Personen mit Hochschulabschluss beschäftigt werden
  • Förderdauer: 2 Jahre

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung nicht mit weiteren Mitteln des Landes, des Bundes oder der EU kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Einstellungen von Werkstudenten, von Personen, die Anteile an dem Unternehmen besitzen oder deren Familienmitglieder ersten oder zweiten Grades Anteilseigner an dem Unternehmen oder dessen Geschäftsführer sind
  • routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen
  • Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag digital über das Förderportal bei dem Projektträger Jülich im Forschungszentrum Jülich GmbH, Geschäftsbereich Technologische und Regionale Innovationen (TRI).

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Der Antragsprozess ist nach einem „Wartesaalverfahren“ ausgelegt. Zur zeitnahen Bearbeitung der Anträge steht ein monatliches Kontingent zur Verfügung. Wenn das verfügbare Kontingent erschöpft ist, können Sie sich für einen „Wartesaal“ registrieren, bei dem eine individuelle voraussichtliche Wartezeit bis zum Aufruf zur Antragstellung ausgegeben wird. Der Aufruf zur Antragstellung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen zum Wartesaal. Die Anmeldung zum Wartesaal stellt keinen Anspruch auf eine Antragstellung dar.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Förderbekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) vom 01.08.2024
  • Informationen des Projektträgers, Stand 09/2024

Weitere Informationen zum Programm:

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

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