IKK - Nachhaltige Mobilität

  • Darlehen bis 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller
  • Für Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und Zweckverbände
  • Fördert Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften
  • rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände
  • Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können

Was wird gefördert?

Sie können ein zinsgünstiges Darlehen erhalten, wenn Sie in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität investieren.

Gefördert werden folgende Investitionen:

  • Infrastruktur für klimafreundlichen öffentlichen Verkehr und für den kommunalen Fuhrpark
  • klimafreundliche Fahrzeuge
  • nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität
  • Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung
  • Erstellung von Gutachten und Nachweisen zur Einhaltung der technischen Anforderungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie investieren in klimafreundliche Mobilität, d.h. in Fahrzeuge mit direkten CO2-Abgasemissionen von Null und in emissionsarme Fahrzeuge gemäß Definition, sowie in die jeweils dazugehörige Infrastruktur.
  • Die technischen Mindestanforderungen werden erfüllt.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe sowie mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Finanzierungsanteil:
    • bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Höchstbetrag: 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller
  • Laufzeiten:
    • 4 bis zu 30 Jahre mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: fest für 5, 10 oder 20 Jahre
  • Auszahlung: 100% in einer Summe oder in 2 Teilbeträgen
  • Abruffrist: bis 12 Monate nach Zusage, im Einzelfall Verlängerung möglich
  • Tilgung:
    • nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Raten
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Sicherheiten: übliche formale Voraussetzungen für Kommunaldarlehen

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Kassenkredite
  • Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben
  • Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen kommunale Gebietskörperschaften oder deren Eigenbetriebe eine im Widerspruch zum EU-Beihilferecht stehende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (Ausnahme: Dienstleistungen aus allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI))

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Formularen bei der KfW Bankengruppe, Niederlassung Berlin.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 04/2025
  • KfW-Information vom 01.04.2025

Formulare und Merkblätter

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