Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

  • Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Fördert die Entwicklung von regenerativen Kraftstoffen durch Finanzierung von Entwicklungsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien, unterstützenden Dienstleistungen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • kommunale Unternehmen
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • in begründeten Fällen auch
    • gemeinnützige Organisationen
    • Gebietskörperschaften
    • Anstalten des öffentlichen Rechts
    • eingetragene Vereine

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für die Entwicklung von regenerativen Kraftstoffen erhalten.

Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Maßnahmen finanzieren:

  • Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben bzw. Durchführbarkeitsstudien
  • Innovationscluster zu Themen, die für die Ziele des Förderprogramms von zentraler Bedeutung sind
  • Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen wie Tests und Zertifizierung zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie die Erlangung, die Validierung und die Verteidigung von Patenten

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben darf vor Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.
  • Projektbezogene Informationen für die Koordinierung übergeordneter Programmthemen geben Sie an die Programmgesellschaft Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) weiter.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • Höchstbetragsbegrenzung bei Bewilligung

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

In der ersten Verfahrensstufe können Sie Projektskizzen in elektronischer Form zu den Stichtagen 31.03. und 30.09. eines Jahres bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH einreichen.

Informationen erhalten Sie auch bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR).

Ergänzend können zu gezielten Themenschwerpunkten auch entsprechende thematische Förderaufrufe erfolgen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

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