Nachhaltige Mobilität - Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP) - Forschung, Entwicklung und [...]

  • Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen, bis zu 80% für Gebietskörperschaften und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für Unternehmen, Gebietskörperschaften, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland
  • Fördert Vorhaben im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Gebietskörperschaften
  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr

Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben

  • zur Demonstration,
  • Innovation und
  • Marktvorbereitung
    • für fahrzeugseitige Technologien und Systeme sowie
    • für die jeweils notwendige Kraftstoffinfrastruktur

im Bereich Mobilität mit Wasserstoff- und Brennstoffzellen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie besitzen die notwendige fachliche Qualifikation sowie ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
  • In Verbundvorhaben wirken mindestens zwei rechtlich selbstständige Verbundpartner arbeitsteilig zusammen.
  • Sie liefern projektbezogene Informationen für die Koordinierung übergeordneter Programmthemen und beteiligen sich aktiv an der Begleitforschung.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der förderfähigen Kosten, je nach Anwendungsnähe des Vorhabens
    • für Gebietskörperschaften bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • Bonus für KMU möglich
    • bei Forschungsvorhaben an Hochschulen zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20%

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

In der ersten Stufe reichen Sie jeweils bis zu den Stichtagen 31.03. und 30.09. eines Jahres Projektskizzen über das Online-Portal easy-Online beim Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Energie Verkehr Infrastruktur (EVI), ein.

Die inhaltliche Bewertung der Projektskizzen sowie die Koordination des Gesamtprogramms übernimmt die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie NOW GmbH.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt