Wiederaufbau NRW anlässlich von Schäden durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 - Aufbauhilfen für die Infrastruktur in Kommunen

  • Billigkeitsleistungen bis zu 100% der förderfähigen Kosten sowie Pauschalen für Vereinsinventar
  • Für Kommunen, kommunale Unternehmen, juristische Personen, Stiftungen des öffentlichen Rechts, Aufgabenträger des ÖPNV, Krankenhäuser, Bildungs-, Sport- und sonstige Infrastruktureinrichtungen
  • Finanziert Beseitigung von Schäden sowie Einkommenseinbußen, die durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 entstanden sind, und den Wiederaufbau
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse
  • sondergesetzliche Wasserverbände
  • Unternehmen mit überwiegend kommunaler Beteiligung, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen
  • Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs und nichtbundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen
  • zugelassene Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und -dienste, Angebote der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • nichtkommunale Träger von Bildungs-, Sport- und sonstigen Infrastruktureinrichtungen, einschließlich klösterlicher Einrichtungen, Kirchen, jüdische Kultusgemeinden, anerkannte sonstige Religionsgemeinschaften, Vereine oder Stiftungen

Was wird gefördert?

Sie können eine finanzielle Unterstützung erhalten zur Beseitigung von unmittelbaren Schäden, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen entstanden sind, sowie für Maßnahmen zur Wiederherstellung der geschädigten Infrastruktureinrichtungen.

Förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Wiederherstellung baulicher Anlagen einschließlich der Außenanlagen
  • Ersatzneubau auch an anderer Stelle
  • Folgekosten, die an öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen entstehen
  • Abriss- und Aufräumarbeiten
  • wesentliche funktionsbezogene Einrichtungs- und notwendige Ausrüstungsgegenstände und funktionsbezogene Fahrzeuge
  • Projektsteuerung und Koordinierung der Umsetzung des Wiederaufbauplans einschließlich der Einzelmaßnahmen für bis zu 5 Jahre
  • Sicherung und Wiederherstellung von Anlagen des Hochwasserschutzes im Außenbereich von Gemeinden
  • Wiederherstellung von Gewässern im Außenbereich der Gemeinden
  • Wiederherstellung der Verkehrsverhältnisse von nicht öffentlich gewidmeten Verbindungswegen zu den Hofstellen oder zum öffentlichen Straßenwegenetz
  • Wiederherstellung der Verkehrsverhältnisse von ländlichen Wegen
  • Sicherung und Wiederherstellung sonstiger Infrastruktur im Außenbereich von Kommunen
  • Straßenbeleuchtung und Nebenanlagen
  • Haltestellenausstattungen wie Wartehäuschen oder Fahrgastinformationen
  • anerkannte Maßnahmen des Denkmalschutzes
  • in begründeten Fällen auch Modernisierungsmaßnahmen, soweit hierfür eine Rechtspflicht besteht oder sie zwingend erforderlich sind
  • Einkommenseinbußen von Unternehmen oder privaten Vermieterinnen und Vermietern

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Schäden und Einkommenseinbußen stehen in einem direkten ursächlichen Zusammenhang mit dem Schadensereignis von Juli 2021.
  • Durch direkte Einwirkung des Schadensereignisses wurden bauliche Anlagen und Wege beschädigt oder zerstört.
  • Bei Schäden über 50.000 € ist ein Sachverständigengutachten beizubringen.
  • Die Leistungen dürfen nicht zu einer Überkompensation führen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Billigkeitsleistung
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Förderhöhe: Pauschale für Vereinsinventar in Höhe von 15.000 €
  • Bagatellgrenze: 5.000 €, für nichtkommunale Träger 2.000 €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Gebäude, die bei Schadenseintritt nicht nutzbar waren (Ausnahme: Gebäude in Bau oder Wiederherstellung)
  • Gebäude, die bei Schadenseintritt zum Rückbau vorgesehen waren
  • Gärten von privat genutzten Wohngebäuden einschließlich baulicher Anlagen
  • Ausgaben, die von anderen Trägern zu tragen sind
  • Schäden, die in der Regel durch zumutbare Eigenleistung beseitigt werden können
  • Geschäftsbetriebe, die vor Hochwassereintritt insolvent waren
  • Betriebe, die den Geschäftsbetrieb nach der Bewilligung nicht wiederaufnehmen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag elektronisch über ein Onlineförderportal bei der zuständigen Bezirksregierung.

Wichtig:

  • Sie müssen den Antrag bis spätestens 30.06.2026 stellen.
  • Anträge von Kommunen im Zusammenhang mit Entsorgungskosten konnten bis zum 30.06.2022 gestellt werden.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

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