Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Die Antragstellung bei der NRW.BANK ist erst nach vorheriger Beratung durch die für das Unternehmen zuständige Kammer bzw. berufsständische Körperschaft möglich.
Anträge können bis spätestens zum 30.06.2025 bei der NRW.BANK eingereicht werden.
Den Antrag finden Sie auf dieser Produktseite in dem Abschnitt "Formulare und Merkblätter".
Antragsberechtigt sind:
Sie können eine finanzielle Unterstützung erhalten zur Beseitigung von Schäden, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen entstanden sind.
Es werden Billigkeitsleistungen insbesondere für folgende Schäden und Kosten gewährt:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Zur Erstberatung vor Antragstellung wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kammer oder berufsständische Körperschaft, bzw. an Ihre örtliche IHK, wenn Ihr Unternehmen keiner Kammer oder berufsständischen Körperschaft angehört. Hier wird Ihnen das Verfahren erläutert und Sie erhalten Informationen über das Gutachterverfahren.
Sobald Sie alle für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen vorliegen haben, erfolgt bei Unternehmen, die einer Kammer bzw. berufsständische Körperschaft angehören, eine Prüfung der Unterlagen durch die Kammer bzw. Körperschaft, die ein Votum zum Antrag abgibt. Gehört Ihr Unternehmen keiner Kammer bzw. berufsständische Körperschaft an, benötigen Sie kein Votum.
Anschließend stellen Sie den Antrag elektronisch über das Antragsportal unter www.nrwbank.de/unwetterhilfe-unternehmen-antrag
Falls die elektronische Antragstellung über den gewählten Browser nicht funktioniert, versuchen Sie bitte zunächst einen anderen Browser aus oder schicken den vollständigen Antrag auch mit der Post an die NRW.BANK, Förderprogrammgeschäft, Friedrichstr. 1, 48145 Münster.
Ansprechpartner bei den Kammern und berufsständischen Körperschaften finden Sie hier.
Nähere detaillierte Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.
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