Ressourceneffizienz und Circular Economy

  • Zuschüsse bis 60%, max. 4 Mio. € abhängig von Größe des Unternehmens und Art der Maßnahme
  • Für Unternehmen
  • Fördert Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zur Transformation zu einer Circular Economy
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • gewerbliche Unternehmen
  • Konsortium als Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei Kooperationszusammenschlüssen
  • im Fall der Förderung mit EU-Mitteln kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen, die zu einer Steigerung der Ressourceneffizienz führen und die Transformation zu einer Circular Economy (CE) unterstützen, um den ökonomischen, ökologischen und sozialen Strukturwandel sowie die Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen zu erreichen.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Ausgaben finanzieren:

  • Ausgaben für neue und innovative Technologien zur Verbesserung der Ressourceneffizienz und zur Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft:
    • Investitionen zur Nettoreduzierung des Ressourcenverbrauchs
    • Investitionen zur Ersetzung primärer Roh- oder Ausgangsstoffe durch sekundäre (wiederverwendete oder zurückgewonnene, einschließlich rezyklierte) Rohstoffe oder Ausgangsstoffe
    • Investitionen in die Vermeidung und Verringerung des Abfallaufkommens, die Vorbereitung zur Wiederverwendung, die Dekontaminierung und das Recycling
    • Investitionen in die Sammlung, Sortierung, Dekontaminierung, Vorbehandlung und Behandlung anderer Produkte, Materialien oder Stoffe, die vom Empfänger oder von Dritten erzeugt werden und andernfalls nicht verwendet oder weniger ressourceneffizient verwertet würden
    • Investitionen in die getrennte Sammlung und Sortierung von Abfällen mit Blick auf dessen Vorbereitung zur Wiederverwendung oder zum Recycling
  • Ausgaben für Beratungen zur Ressourceneffizienz und Circular Economy in Unternehmen
  • Ausgaben von Unternehmen für einen externen Dienstleister zur Unterstützung eines Kooperationszusammenschlusses zur Circular Economy im Rahmen der De-minimis Verordnung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Betriebsstätte Ihres Unternehmens liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Zuwendung befreit abfallerzeugende Unternehmen weder von Kosten oder Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Abfallbehandlung, die sie nach Unionsrecht oder nationalem Recht einschließlich Regelungen der erweiterten Herstellerverantwortung tragen bzw. erfüllen müssen, noch von Kosten, die als normale Kosten für ein Unternehmen anzusehen sind.
  • Die in Ihrem Vorhaben geplante Technologie wird noch nicht großtechnisch angewendet bzw. bekannte Techniken werden erstmals in einer neuen verfahrenstechnischen Kombination zum Einsatz kommen.
  • Die Zuwendung darf keinen Anreiz für die Erzeugung von Abfall oder einen höheren Ressourcenverbrauch bieten,
  • Die zu fördernden Beratungen gehören nicht zu Ihren gewöhnlichen Betriebsausgaben und werden nicht fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen.
  • Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
  • Investitionen in neue und innovative Technologien:
    • kleine Unternehmen: bis zu 60% der förderfähigen Investitionsmehrausgaben
    • mittlere Unternehmen: bis zu 50%
    • große Unternehmen: bis zu 40%
  • Beratung: 50% der Beratungskosten
  • Kosten für einen externen Dienstleister zur Unterstützung eines Kooperationszusammenschlusses: bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe:
    • Investitionen in neue und innovative Technologien: 25.000 bis 4 Mio. € pro Unternehmen und Vorhaben
    • Beratung: 2.500 bis 100.000 € pro Unternehmen und Vorhaben
    • Kosten für einen externen Dienstleister zur Unterstützung eines Kooperationszusammenschlusses: max. 350.000 €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen (LANUV).

Wichtig: Sie müssen den Antrag i.d.R. vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt