Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Das Förderangebot richtet sich an natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen.
Es ist erforderlich, dass sich der Wohnraum für Auszubildende und Studierende in Ihrem Eigentum befindet.
Sie können das Förderdarlehen für alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohnplätzen oder Gemeinschaftsräumen im Sinne von § 555 b BGB beantragen.
Instandsetzungen, die durch Maßnahmen der Modernisierung verursacht werden, sowie allgemeine Instandsetzungen sind förderfähig, soweit sie gleichzeitig mit der Modernisierung durchgeführt werden und nicht den überwiegenden Teil der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen
Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Die öffentlich-geförderten Wohnplätze unterliegen einer Mietpreis- und Belegungsbindung.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein.
Eine vorzeitige Ausführung des Bauvorhabens schließt eine spätere Förderung aus. Die Bewilligungsbehörde kann jedoch dem vorzeitigen Vorhabenbeginn zustimmen.
Die geförderten Gebäude müssen nach Modernisierung mindestens die technischen Anforderungen an den BEG-Standard Effizienzhaus 100 erfüllen.
Die Zins- und Tilgungsleistungen sowie der Verwaltungskostenbeitrag werden vom reduzierten Darlehen erhoben und sind halbjährig an die NRW.BANK zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass der Tilgungsnachlass i.d.R. zu versteuern ist. Sprechen Sie Ihre Steuerberaterin/Ihren Steuerberater aktiv auf diese Thematik an.
Eine Übersicht aller Gemeinden mit den jeweiligen Mietniveaus finden Sie unter: www.nrwbank.de/mietniveaus
Die Höhe der Miete ist begrenzt und abhängig von dem Bauort (Mietniveau der Gemeinde).
Mietobergrenze
Mietniveau |
Wohnplatz |
---|---|
Mietniveau 1 - 3 |
189 € |
Mietniveau 4 |
198 € |
Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster |
207 € |
Übersichten zu den jeweiligen Mietniveaus der Gemeinden finden Sie unter: www.nrwbank.de/mietniveaus
Sie können die Miete um 1,7% bezogen auf die Bewilligungsmiete für jedes Jahr nach Erteilung der Förderzusage erhöhen.
Weitere Informationen zu den Mietobergrenzen sind in der Nummer 5.3.2 der Förderrichtlinie öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 festgelegt.
Studierende weisen ihre Wohnberechtigung durch eine Studierendenbescheinigung nach, Auszubildende durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt.
Hinweis: Die richtigen Ansprechpersonen bei der Bewilligungsbehörde finden Sie unter: www.nrwbank.de/bewilligungsbehoerde
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024) und dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
Die Darlehen werden aus Mitteln der NRW.BANK, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.
Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
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