Moderne Sportstätte 2022

  • Zuschüsse bis 90%, in Ausnahmefällen bis 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Für Sportvereine, Sportbünde und Sportverbände, nachrangig auch Städte und Gemeinden
  • Fördert die Modernisierung und Sanierung von Sportstätten und Sportanlagen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Sportvereine, Sportbünde und Sportverbände, die als Eigentümer, Pächter oder Mieter wirtschaftlicher Träger von Sportstätten bzw. Sportanlagen sind
  • ggf. nachrangig Städte und Gemeinden, wenn Mittel nicht vollständig für Anträge der Sportvereine, Sportbünde und Sportverbände bewilligt werden

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Investitionen in Ihre Sportstätte oder Sportanlage.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Maßnahmen finanzieren:

  • Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung
  • Ausstattung
  • Entwicklung, Umbau und Ersatzneubau
  • begleitende sportfachlich notwendige Infrastruktur

Besonders berücksichtigt werden: 

  • energetische Ertüchtigung
  • digitale Modernisierung
  • Herstellung von Barrierefreiheit/-armut
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Schäden im Sport

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihre Sportorganisationen muss bereits am 15.10.2018 Mitglied in einem Stadt-/Kreissportbund oder einem Fachverband des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen gewesen sein.
  • Bei Antragstellung weisen Sie die Mitgliedschaft in einem Stadt-/Kreisportbund und einem Fachverband des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen nach („Doppelmitgliedschaft“). Von dieser Regelung sind Bünde und Verbände ausgenommen.
  • Sie weisen die Notwendigkeit der Investitionsmaßnahme im Rahmen eines mit der regional zuständigen Dachorganisation des organisierten Sports und im Benehmen mit der Gemeinde abgestimmten Gesamtkonzeptes nach.
  • Sie sind Eigentümer der Sportstätte oder weisen ein noch mindestens 10-jähriges Nutzungsrecht über die Sportstätte nach.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Finanzierungsanteil bei Sportvereinen, Sportbünden und Sportverbänden:
    • bei einer Förderhöhe von 10.000 bis 100.000 € 50% bis max. 90% (in Ausnahmefällen bis 100%) der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • bei einer Förderhöhe von mehr als 100.000 bis 1 Mio. € 50% bis max. 85% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • bei einer Förderhöhe von mehr als 1 Mio. € 50% bis max. 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Bagatellgrenze: 10.000 €

Nachhaltigkeit

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Phase reichen Sie Projektskizzen sowie Kosten- und Finanzierungspläne über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen ein.

Auf der Grundlage der eingereichten Vorhaben erstellen die zuständigen Sportbünde vor Ort eine priorisierte Vorschlagsliste aller Projekte für das jeweilige Gemeindegebiet zur Verwendung der zur Verfügung stehenden Landesmittel.

Nach der Auswahl der Förderprojekte anhand der priorisierten Vorschlagsliste erfolgt in der zweiten Phase die Beantragung der Landesförderung gemäß § 44 LHO sowie nach Maßgabe der Förderrichtlinien „Moderne Sportstätte 2022“ in Verbindung mit dem Programmaufruf in Form eines Zuwendungsantrages. Diesen reichen Sie unterschrieben bei der NRW.BANK als Bewilligungsbehörde ein.

Anträge können Sie direkt in unserem Kundenportal stellen: 

Zum Portal

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Runderlass der Staatskanzlei im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.05.2024, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Ausgabe 2024 Nr. 20 vom 13.6.2024 Seite 629 bis 656

Geltungsdauer:

  • 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Im Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ des Landes Nordrhein-Westfalen stehen insgesamt 300 Mio. € zur Verfügung.

Formulare und Merkblätter

  • Formularsatz für Vereine bestehend aus Leitfaden Zuschussförderung, Leitfaden bürgerliches Engagement, Nachweis bürgerliches Engagement, Leitfaden Verwendungsnachweise - Stand 06/2024 - Bitte beachte Sie, dass es aufgrund der unterschiedlichen Browsereinstellungen zu Fehlern in der Berechnung/Darstellung kommen kann. Um dies zu umgehen speichern Sie das PDF vor Bearbeitung auf ihrem PC ab.
  • Formularsatz für Vereine bestehend aus ANBest-P, Nachweis Baubeginn und Besicherung, Leitfaden bürgerliches Engagement, Nachweis bürgerliches Engagement, Leitfaden Verwendungsnachweise - Stand 06/2024 - Bitte beachte Sie, dass es aufgrund der unterschiedlichen Browsereinstellungen zu Fehlern in der Berechnung/Darstellung kommen kann. Um dies zu umgehen speichern Sie das PDF vor Bearbeitung auf ihrem PC ab.
  • Formularsatz für Vereine bestehend aus ANBest-P, Nachweis Baubeginn und Besicherung, Übersicht über vergebene Aufträge, Leitfaden bürgerliches Engagement, Nachweis bürgerliches Engagement, Leitfaden Verwendungsnachweise - Stand 06/2024 - Bitte beachte Sie, dass es aufgrund der unterschiedlichen Browsereinstellungen zu Fehlern in der Berechnung/Darstellung kommen kann. Um dies zu umgehen speichern Sie das PDF vor Bearbeitung auf ihrem PC ab.
  • Formularsatz für sonst. jur. Personen bestehend aus ANBest-P, Antrag, Mittelabruf, Leitfaden Verwendungsnachweise, Zwischennachweis, Verwendungsnachweis, Übersicht über vergebene Aufträge, Leitfaden und Nachweis bürgerliches Engagement - Stand 10/2024 - Bitte beachte Sie, dass es aufgrund der unterschiedlichen Browsereinstellungen zu Fehlern in der Berechnung/Darstellung kommen kann. Um dies zu umgehen speichern Sie das PDF vor Bearbeitung auf ihrem PC ab.
  • Formularsatz für Gemeinden bestehend aus ANBest-G, Mittelabruf, Leitfaden Verwendungsnachweise, Verwendungsnachweis, Leitfaden und Nachweis bürgerliches Engagement, Übersicht über vergebene Aufträge, - Stand 10/2024 - Bitte beachte Sie, dass es aufgrund der unterschiedlichen Browsereinstellungen zu Fehlern in der Berechnung/Darstellung kommen kann. Um dies zu umgehen speichern Sie das PDF vor Bearbeitung auf ihrem PC ab.