Betriebliches Mobilitätsmanagement

  • Zuschüsse, deren Höhe je nach Maßnahme festgelegt wird
  • Für juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit
  • Fördert modellhafte Umsetzung von Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts
  • natürliche Personen
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Kommunen für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die modellhafte Umsetzung technischer, organisatorischer, infrastruktureller und informatorischer Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen des Verkehrssektors.

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte mit den folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:

  • Innovationsförderung: Umsetzung von innovativen Konzepten mit Demonstrationscharakter
  • Breitenförderung: Umsetzung von effektiven Standardmaßnahmen durch ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
  • Initialförderung: Erarbeitung standortspezifischer Konzepte durch Berater anhand standardisierter Beratungsleistungen für KMU ohne oder mit geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement; es steht ein Beratungspool zur Verfügung

Die Förderung und einzelne Regelungen werden durch Förderaufrufe ergänzt, angepasst oder konkretisiert.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie haben zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung ihren Hauptsitz in der Europäischen Union sowie eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation sowie ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten zur Durchführung des Projekts.
  • Sie legen die spätere Verwertung der Ergebnisse in Form eines Verwertungsplans vor.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • Innovationsförderung: Höchstbetrag wird bei Bewilligung festgelegt (Bagatellgrenze: 200.000 €)
    • Breitenförderung: bis zu 60.000 €
    • Initialförderung: bis zu 5.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist im Schwerpunkt Innovationsförderung zweistufig und in den Schwerpunkten Breitenförderung und Initialförderung einstufig.

Die Aufforderung zur Einreichung von Projektskizzen und zur Antragstellung erfolgt durch gesonderte Förderaufrufe.

Sie stellen Ihren Antrag beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Im Rahmen des 1. Förderaufrufs mit dem Schwerpunkt „Breitenförderung“ konnten Sie Ihren Antrag bis zum 31.03.2024 stellen.

Im Rahmen des 2. Förderaufrufs mit dem Schwerpunkt „Initialförderung“ können Sie Ihren Antrag bis zum 31.12.2024 einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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