Medizintechnik (Fachprogramm)

  • Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Fördert innovative Forschungsansätze von Einzel- und Verbundprojekten im Aktionsfeld Gesundheitswirtschaft
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Einzel- und Verbundprojekte im Aktionsfeld Gesundheitswirtschaft des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung erhalten.

Gefördert werden innovative Ansätze aus der Forschung in folgenden Handlungsfeldern:

  • Patientennutzen: Entwicklung innovativer medizintechnischer Lösungen entlang von Versorgungspfaden mit Fokus auf ein Krankheitsbild, einen Behandlungspfad oder eine Patientengruppe
  • Innovationstreiber: innovationsbezogene Versorgungsforschung, die es Innovatoren frühzeitig ermöglicht, den Mehrwert einer einzelnen Produktidee für die Versorgung abschätzen zu können
  • Mittelstand: zentrale Erfolgsfaktoren der Medizintechnikbranche, Prinzip der Schrittinnovationen sowie finanzielle, zeitliche und personelle Ressourcen als Herausforderung für die mittelständisch geprägte Branche
  • Innovationsprozess: anschlussfähige und flexible Ausgestaltung der Phasen des Innovationsprozesses
  • Innovationssystem: Synergien im Innovationssystem Medizintechnik

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation.
  • Ihr Vorhaben stärkt die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme.
  • Es entwickelt den Stand der Technik weiter.
  • Es ist mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden.
  • Ihr Vorhaben liegt hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele im Interesse des Bundes.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • bis zu 50% der förderfähigen Kosten für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
    • bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • Bonus für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU möglich

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht.

Sie können eine ausführliche Erstberatung beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen.

Projektträger ist die VDI Technologiezentrum GmbH.

Aktuelle Bekanntmachungen

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), Stand 07/2024
  • aktuelle Bekanntmachungen, Stand 07/2024

Weitere Informationen zum Programm:

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