Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (UG/GmbH), die nicht älter als 36 Monate sind. Für Folgefinanzierungen sind bis zu 60 Monate möglich.
Sie können Wachstumskapital für Ihr Unternehmen erhalten durch eine Beteiligung der NRW.BANK, die das Kapital eines Investors (Business Angel oder privater Seedinvestor) in gleicher Höhe ergänzt. Der Investor bringt außer Kapital auch seine Expertise zum Beispiel in Form von Know-how und Netzwerk ein.
Mit dem Kapital können Sie unter anderem folgende Investitionen finanzieren:
Die Unterstützung kann in mehreren Finanzierungsrunden erfolgen.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Der Business Angel oder privater Seedinvestor sowie die NRW.BANK übernehmen grundsätzlich die Finanzierung zu gleichen Teilen. Eine Finanzierung durch die NRW.BANK setzt eine marktkonforme Ausgestaltung voraus. Die Gründer haben einen erkennbaren Eigenbeitrag geleistet.
Der von dem Business Angel und/oder privaten Seedinvestor und der NRW.BANK übernommene Finanzierungsanteil ist in Form einer Bareinlage zu erbringen.
Sofern der erste Finanzierungsbedarf einen Betrag von 500.000 € übersteigt, ist der darüberhinausgehende Betrag allein durch den/die Gesellschafter beziehungsweise Gründer und/oder den Business Angel beziehungsweise weitere Investoren zu finanzieren.
Die NRW.BANK übernimmt in keinem Fall eine Lead Arranger-Funktion.
Der Business Angel kann auch Vertreter mehrerer Privatinvestoren sein. Zwischen NRW.BANK und Privatinvestor wird eine Kooperationsvereinbarung zwecks Vertretungsregelung abgeschlossen.
Sollte eine beihilfefreie Finanzierung im Einzelfall nicht möglich sein, ist eine Beteiligung der NRW.BANK unter Gewährung einer De-minimis-Beihilfe möglich.
Unternehmen der Klima- und Umwelttechnik, die einen hohen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten, d.h. deren Schwerpunkt folgende Ziele verfolgen:
erhalten zusätzlich folgende besondere Vorteile:
Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Für erste Fragen und Hinweise zu der Antragstellung nehmen Sie bitte vorab Kontakt über seedcap@nrwbank.de auf. Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.
Ob die Beteiligung beihilfefrei gestaltet werden kann, ist vom Einzelfall abhängig und wird nach Antragstellung geprüft.
Die Eigenkapitalfinanzierungsaktivitäten werden wettbewerbsneutral gestaltet.
Ein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung der NRW.BANK besteht nicht.
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