NRW.Mikrodarlehen

  • Darlehen bis 50.000 € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - keine Sicherheiten erforderlich, feste Zinsen für die Laufzeit von 10 Jahren
  • Für Gründungen und junge Unternehmen in den ersten 5 Jahren nach Geschäftsaufnahme
  • Fördert Gründungen sowie Wachstums- und Erweiterungsvorhaben junger Unternehmen
  • Direktkredit in Kooperation mit STARTERCENTER NRW
  • Fördergeber: Land; NRW.BANK

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit,

  • die eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder als freiberufliche Tätigkeit aufnehmen wollen,
  • die ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen für folgende Vorhaben erhalten: 

  •  Existenzgründungen, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt,
  •  Vorhaben zur Erweiterung/ Wachstum innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Finanziert werden Ausgaben des Unternehmens, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung/Wachstum stehen.

Übrigens: Sie können das NRW.Mikrodarlehen zweimal beantragen. Eine zweite Gewährung kann nur für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben erfolgen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verfügen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben.
  • Der Unternehmens- bzw. Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Ihr Vorhaben lässt einen nachhaltigen Erfolg erwarten.
  • Wenn Sie im Nebenerwerb gründen, sollte Ihr Unternehmen innerhalb von 3 Jahren zur Vollerwerbstätigkeit führen.
  • Sie lassen sich vor Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW beraten und erhalten ein positives Votum.
  • Bei einem Gründungsvorhaben lassen Sie sich beratend begleiten, z.B. durch einen SeniorCoach aus dem Netzwerk SeniorCoach NRW oder eine freiberufliche Beratung, für 2 Jahre ab Beginn der Darlehenslaufzeit.
  • Bei einem Erweiterungs- oder Wachstumsvorhaben kann die NRW.BANK im Einzelfall eine Begleitberatung verlangen.

Wie wird gefördert?

  • Finanzierungsart: Ratendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs
  • Höchstbetrag: 50.000 €
  • Laufzeiten: max. 10 Jahre, 6 Monate tilgungsfrei
  • Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung:
    • in monatlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Monate
    • 56 Monate 0,75% pro Monat vom Kapital, dann 58 Monate 1% pro Monat vom Kapital
    • außerplanmäßige Tilgungen jederzeit ohne Kosten möglich
  • Auszahlung: 100%
  • Sicherheiten: keine

Konditionen

Maximaler Zinssatz Endkreditnehmer

LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung Sollzins in % | (Effektivzins in %) Gültig seit:
Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 0, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 4,50, Effektivzins 4,5802.01.2024
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Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Umschuldungen bereits abgeschlossener Vorhaben

Nachhaltigkeit

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

  

Wie erfolgt die Antragstellung?

Anträge können Sie direkt in unserem Kundenportal stellen: 

Zum Portal

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Alternativ können die Antragsunterlagen im Rahmen der obligatorischen Beratung im STARTERCENTER NRW erlangt werden. Die vom STARTERCENTER NRW geprüften Antragsunterlagen sind von dem/der Antragstellenden über das Kundenportal hochzuladen und werden dadurch bei der NRW.BANK eingereicht. Die hochgeladenen Antragsunterlagen und die Stellungnahme des STARTERCENTERS bilden den vollständigen Antrag.

Träger der Finanzierung

Logo Landesregierung Nordrhein Westfalen

Die NRW.Mikrodarlehen werden aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.

Weitere Informationen

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Im Video erklärt

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Kurz erklärt: So funktioniert NRW.Mikrodarlehen

Formulare und Merkblätter

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