Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Für Vorhaben in Deutschland:
die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit handeln
Für Vorhaben im Ausland:
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU.
Sie können einen Kredit erhalten zur Finanzierung von Gründungs-, Übernahme- und Beteiligungsvorhaben.
Folgende Vorhaben werden finanziert:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
In der Programmvariante mit Haftungsfreistellung erhalten die durchleitenden Finanzierungspartnern (Banken und Sparkassen) eine Haftungsfreistellung von 50%. Voraussetzung ist, dass das antragstellende Unternehmen mind. über aussagefähige Jahresabschlussunterlagen von 2 Geschäftsjahren verfügt und seit mind. 2 Jahren am Markt aktiv ist. In dieser Programmvariante werden nur Antragsteller unterstützt, die in Ausübung, aber nicht zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit handeln.
Die KfW bietet eine beschleunigte Risikoprüfung („Fast Track“) für kleinere Kredite mit Risikoübernahme an.
Für junge Unternehmen bis 5 Jahre und Vorhaben in Regionalfördergebieten gibt es einen besonders günstigen Zinssatz.
Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die Beihilfeobergrenzen sind einzuhalten.
Stromerzeugungsanlagen, für die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung in Anspruch genommen wird, dürfen nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden. Die Kombination mit weiteren KfW-Förderprodukten ist nur dann möglich, wenn diese ebenfalls keine staatlichen Beihilfen enthalten.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Grundlage der Förderung:
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Hotline 0 800 539-9002
Tel.: 0 69 7431-0
Fax: 0 69 7431-2944
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