Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien - Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten

  • Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 35 Mio. €, abhängig vom Projekt
  • Für Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Bildungsträger, Kommunen
  • Fördert FuE-Projekte mit technologischen Lösungsansätzen für automatisiertes Fahren, innovative Fahrzeuge und Systemtechnologien
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU
  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Verbände, Vereine, Stiftungen
  • kommunale Wirtschaftsverbände
  • Bildungsträger
  • Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften öffentlichen Rechts

in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können im einen Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rahmen neuer Fahrzeugtechnologien erhalten, die technologische Lösungsansätze für das Fahrzeug selbst und für das Fahrzeug als Bestandteil vernetzter Systeme bieten.

Dieses Programm ist ein sogenanntes Fachprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten.

Gefördert werden folgende Bereiche:

  • Automatisiertes Fahren, einschließlich Schienenverkehr
  • Innovative Fahrzeuge:
    • Antriebskonzepte für sämtliche Fahrzeugtypen zur ganzheitlichen Dekarbonisierung des bodengebundenen Verkehrs
  • Systemtechnologien mit den Schwerpunkten:
    • Wertschöpfung und digitale Transformation
    • Mobilität und Verkehr
    • Produktion und Logistik

Gefördert werden folgende Vorhaben:

  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung
  • Durchführbarkeitsstudien

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation.
  • Bei den zu fördernden Vorhaben handelt es sich um Verbundvorhaben, an denen mindestens zwei Partner beteiligt sind.
  • Ihr Vorhaben stärkt die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme.
  • Es entwickelt den Stand der Technik weiter.
  • Es ist mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden.
  • Ihr Vorhaben liegt hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele im Interesse des Bundes.
  • Ihr Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt und verwertet.
  • Gewerbliche Unternehmen weisen eine Anreizwirkung der Förderung nach.
  • Sie sollten sich mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang und -höhe:
    • industrielle Forschung: bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten je Unternehmen und Vorhaben, max. 35 Mio. €
    • experimentelle Entwicklung: bis zu 25% der beihilfefähigen Kosten je Unternehmen und Vorhaben, max. 25 Mio. €
    • Durchführbarkeitsstudien: bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten, je Studie bis zu 8,25 Mio. €
    • Erhöhung für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU möglich
  • Laufzeiten: max. 3 Jahre

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können jederzeit Projektskizzen bei der TÜV Rheinland Consulting GmbH einreichen. Sie werden jeweils zu den Stichtagen 31.03., 30.06, 30.09. und 31.12. bewertet.

Zur Umsetzung des Programms werden zudem begleitende Bekanntmachungen zu einzelnen Schwerpunkten veröffentlicht.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt