NRW.BANK.Moderne Schule

  • Zinsgünstige Darlehen bis 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%
  • Für kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände
  • Finanziert Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen und Kindergärten sowie in deren Einrichtungen und Ausstattungen
  • Fördergeber: NRW.BANK

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • kommunale Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen
  • rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen
  • Gemeindeverbände (z. B. Kommunale Zweckverbände), die gemäß Artikel 115 (2) in Verbindung mit Artikel 114 (2) der EU- Verordnung Nummer 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Regulation) ein KSA-Risikogewicht von Null haben. Hierzu erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die NRW.BANK. 

Was wird gefördert?

Mit dem Darlehen können Sie alle Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen, Volkshochschulen und Kindergärten sowie in deren Einrichtungen und Ausstattungen finanzieren.

Grundstücke, die notwendiger Bestandteil Ihres Investitionsvorhabens sind, können mitfinanziert werden.

Ebenfalls können Planungskosten rückwirkend für maximal drei Jahre ab Antragstellung, die Gegenstand eines aktuell zu finanzierenden Investitionsvorhabens sind, mitfinanziert werden.

Die NRW.BANK behält sich eine Prüfung des Einzelfalls vor.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Darlehen werden vorhabensbezogen und bei Vorliegen einer rechtswirksamen Kreditermächtigung für das aktuelle und/oder das vorherige Haushaltsjahr- oder Wirtschaftsjahr vergeben.
  • Eine Darlehensaufstockung kommt nur in Betracht, wenn Sie das Vorhaben noch nicht abgeschlossen haben.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Finanzierungsanteil:
    • Darlehen bis 2 Mio. €: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten aus dem Programm NRW.BANK.Moderne Schule
    • Darlehen über 2 Mio. €: max. 50% der förderfähigen Investitionskosten über NRW.BANK.Moderne Schule, 50% über NRW.BANK.Kommunal Invest Plus
  • Höchstbetrag: 150 Mio. € pro Jahr pro Antragsteller
  • Laufzeiten:
    • 10 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
    • 20 Jahre bei 3 Tilgungsfreijahren
    • 30 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: fest für 10 Jahre
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
    • außerplanmäßige Tilgungen während der Zinsbindung nicht möglich
  • Leistungstermine (Zins und Tilgung):
    • jeweils nachträglich vierteljährlich fällig zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision: keine
  • Sicherheiten: die bei Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen

Konditionen

Maximaler Zinssatz Endkreditnehmer
LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung Sollzins in % | (Effektivzins in %) Gültig seit:
Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 2,17, Effektivzins 2,1928.06.2024
Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 3, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 2,23, Effektivzins 2,2528.06.2024
Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 5, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 2,25, Effektivzins 2,2728.06.2024
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So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können das Darlehen mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die Mittel aus den Programmen NRW.BANK.Moderne Schule und NRW.BANK.Kommunal Invest sowie IKK-Investitionskredit Kommunen der KfW oder einem anderen aus diesem Programm refinanzierten Kredit dürfen zusammen die aufgezeigten Finanzierungsanteile nicht überschreiten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Investitionen in Betriebsmittel, geringwertige und bewertungsfreie Wirtschaftsgüter, reine Kapitalanlagen
  • Leasingvorhaben
  • Liquiditätskredite
  • Eigenkapitalausstattung
  • denkmalpflegerische Maßnahmen an nichtöffentlichen Gebäuden
  • Umschuldungen oder Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen und durchfinanzierten Vorhaben

Nachhaltigkeit

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

  

Die relevanten und einzuhaltenden Sektorleitlinien sind unter "Formulare und Merkblätter" aufgeführt.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen direkt bei der NRW.BANK.

Weitere Informationen

Die NRW.BANK verbilligt zusätzlich die ohnehin schon günstigen Konditionen des IKK-Investitionskredit Kommunen der KfW, der als Refinanzierungsbasis dient.

Sie haben die Möglichkeit, gemeinsam mit der NRW.BANK im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen auf das geförderte Projekt hinzuweisen (z.B. im Rahmen eines Pressetermins oder durch gegenseitige Verlinkung auf den jeweiligen Internetseiten). In diesen Fällen kann die NRW.BANK das Förderprojekt für eigene werbliche Zwecke nutzen. Gegebenenfalls kann auch eine Plakette zur Verfügung gestellt werden, die auf die Förderung durch die NRW.BANK hinweist.

Ihr Ansprechpartner

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Rheinland

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Westfalen