NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz

  • Zinsgünstige Darlehen ohne Höchstbetrag und einem Finanzierungsanteil von bis zu 60% und Laufzeiten bis 50 Jahre
  • Für Kommunen, Gemeinde- und Wasserverbände sowie andere juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Sichert die attraktive Gesamtfinanzierung von Investitionen in wasserwirtschaftliche Maßnahmen
  • Fördergeber: NRW.BANK

Aktueller Hinweis

Mittelabrufe können nur noch bis zum 18.12.2024, 12 Uhr, entgegen genommen werden.

Anträge, die in diesem Jahr noch zugesagt und ausgezahlt werden sollen, bitten wir bis spätestens zum 06.12.2024 vollständig und entscheidungsreif einzureichen.

 

Den Vordruck "Verwendungsnachweis" für das Programm NRW.BANK.Hochwasserschutz finden Sie hier unter dem Abschnitt "Formulare".

Alle Informationen zur Unwetterhilfe der NRW.BANK finden Sie hier: www.nrwbank.de/unwetterhilfe.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Städte, Gemeinden, Kreise
  • Gemeindeverbände
  • sondergesetzliche Wasserverbände
  • Verbände nach dem Wasserverbandsgesetz
  • sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts (mit Ausnahme des Bundes und des Landes)

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen erhalten für Investitionsvorhaben in wasserwirtschaftliche Maßnahmen.

Gefördert werden grundsätzlich Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Wasserbauliche Maßnahmen: Maßnahmen zum Hochwasserschutz, naturnaher Gewässerausbau einschließlich des jeweils erforderlichen Grunderwerbs sowie Öffentlichkeitsarbeit
  • Untersuchungen, Erhebungen und Planungen von grundsätzlicher oder überregionaler Bedeutung für die Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen sowie der sich daraus ergebende notwendige Grunderwerb sowie Öffentlichkeitsarbeit
  • Talsperren: Bau, Erweiterung oder Anpassung an die allgemein anerkannten Regeln der Technik, einschließlich des jeweils erforderlichen Grunderwerbs sowie Öffentlichkeitsarbeit

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Darlehensvergabe ist an die bei Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen gebunden.
  • Sie dürfen mit dem Vorhaben erst nach Bewilligung durch die Bezirksregierung bzw. nach Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns beginnen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 60% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Investitionskosten
  • Mindest-/Höchstbetrag: nicht festgelegt
  • Laufzeiten:
    • bis zu 50 Jahre bei 2 bis 5 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: bis zu 20 Jahre fest
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
    • außerplanmäßige Tilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision: keine

Konditionen

Maximaler Zinssatz Endkreditnehmer

LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung Sollzins in % | (Effektivzins in %) Gültig seit:
Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 2, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 0,25, Effektivzins 0,2519.08.2022
Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 2, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 0,25, Effektivzins 0,2519.08.2022
Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 3, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 0,25, Effektivzins 0,2519.08.2022
Laufzeit: 40 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 4, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 0,25, Effektivzins 0,2519.08.2022
Laufzeit: 50 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 5, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 0,25, Effektivzins 0,2519.08.2022
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So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können das Darlehen mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die Förderung aus den Mitteln gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Wasserbaus einschließlich Talsperren sowie weitere Förderungen und Beiträge werden auf das Darlehen angerechnet.

Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe der Gesamtmaßnahme nicht übersteigen.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Umschuldungen
  • Vorhaben des Bundes und des Landes

Nachhaltigkeit

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

  

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der NRW.BANK.

Wichtig:

  • Sie müssen zusätzlich eine zusammenfassende Projektbeschreibung einreichen.
  • Sie müssen die Zuwendung aus Kapitel 10050 TG 66 (Hochwasserschutz und wasserwirtschaftliche Vorarbeiten, Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, Überschwemmungsgebiete, naturnaher Wasserbau, ökologische Verbesserung der Emscher-Lippe-Raum) oder Kapitel 10080 TG 66 und 76 (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Wasserbaus einschließlich Talsperren beantragen.

Formulare und Merkblätter

Ihr Ansprechpartner

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Rheinland

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Westfalen